Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1883 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1885. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes der Pfalz beträgt für das Jahr 1885 
2°/718,370 JX, wovon ein Steuerprozent auf 27,183 JX¼¾ sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Be- 
schlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den vom Landrathe gefaßten Beschlüssen wegen Deckung der Restkosten für den 
im Jahre 1884 zu Kaiserslautern abgehaltenen Molkereilehrkurs, sodann wegen Leistung 
von Zuschüssen für die landwirthschaftliche Fortbildungsschule in Zweibrücken, für eine 
solche Schule in den Kantonen Rockenhausen und Obermoschel und für eine Obst= und 
Weinbauschule in Kirchheimbolanden ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
2. Der von dem Landrathe nach dem Vorschlage Unserer Kreisregierung beschlos- 
senen Tarif-Festsetzung für die Verpflegungskosten der Zöglinge der Kreis-Taubstummen- 
Unstalt in Frankenthal ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Die vom Landrathe zur Entlastung der Kreis-Irrenanstalt Klingenmünster, dann 
hinsichtlich der Vornahme von Bauten in der Kreis-Armen= und Krankenanstalt Frankenthal, 
sowie hinsichtlich der Aufbringung der Kosten hiefür gefaßten Beschlüsse erhalten Unsere 
Genehmigung. Insbesondere genehmigen Wir auch, daß von den veranschlagten Gesammt- 
baukosten zu 287,000 & der Betrag von 170,000 & dem Maximilians-Getreidefond 
entnommen, und vom Jahre 1886 an in jeährlichen Raten von 35,000 -X unverzinslich 
aus Kreismitteln zurückbezahlt werden.
	        
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