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beträge (Procente) zur Anwendung gelangen sollten, bleibt die Bestimmung mit weitern
Tabellen vorbehalten.
München, den 7. April 1885.
In Vertretung:
Arhr. v. Feilitzsch. v. B85, Staatsrath.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.
Tabellenu
zur Berechnung der Restschuld für Darlehen aus der Landeskultur-Renten-
Anstalt und für Ablösung der gegen solche Darlehen bestellten Kulturrenten.
Anleitung.
Der Betrag der Restschuld oder des Ablösungskapitales bemißt sich nach der Jahres-
Kulturrente (Jahreszins und jährlicher Tilgungsbetrag zusammengerechnet) oder nach
deren gekündigtem Theilbetrag, und ergibt sich:
I. Bei einem jährlichen Tilgungsbetrag zu 1/2 vom Hundert:
: durch Multiplikation des « «—durchMultiplikationdeö
wenn die Kulturrente seit Jahresbetrages dieser wenn die Kulturrente seit Jahresbetrages dieser
Beginn der Tilgungs= Kulturrente mit der nebenBeginn der Tilgungs= Kulturrente mit der neben
. dem betreffenden Halbjahr dem betreffenden Halbjahr
periode entrichtet worden beigesetzten Zahl, wobei periode entrichtet worden beigesetzten Zahl, wobei
ist, bis zum Ablaufe etwaige Zehntelbruchtheile ist, bis zum Ablaufe etwaige Zehntelbruchtheile
des eines Pfennigs als ein des eines Pfennigs als ein
ganzer zu rechnen sind ganzer zu rechnen sind
« .
Oten Halbjahres 23,52941 6t„ Halbjahres 23,15950
1 „ 23,47058 7 „ 23,09374
2 „ „ 23,41066 8 » 23,02675
3 » » 23,34961 9 11 11 22,95850
4 11 1 . 23,28741 10 1 1 22,88897
5% » 23,22405 11.°. » 22,81814