Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Abdruck. 
Bekanntmachnung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des 8. 90 Th. I der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 12. das Gymnasium zu Memel, 
13. „ „Rastenburg, 
Provinz Ostpreußen. 14., » „Rössel, 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 16., » „Tilsit, 
2. » „Bartenstein, 16 „ » „Wehlau 
3., » „Braunsberg, 
4. "„ (Gumbinnen, Provinz Westpreußen. 
5. „ „ „ Hohenstein, 17. Das Gymnasium zu Conitz, 
6. , » ,,Jnftekburg(vekbnnden18» » „ Culm, 
mit dem Real-Gymnasium daselbst, 19. „ Königliche Gymnasium zu Danzig, 
7. „ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 20., Städtische Gymnasium daselbst, 
in Ostpr., 21 „ Ghymnasium zu Deutsch-Krone, 
#., Friedrichs-Kollegium daselbst, 22.#, „ „Elbing, 
9. „Nneiphöfische Gymnasium daselbst, 23., » „ Graudenz, 
10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 24. » „ Marienburg, 
S.. 
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11. „ Gymnasium zu DLyck, Marienwerder,
	        
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