Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

2. 
Staatedienst-Machrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter dem 13. Januar ds. IJs. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem vormaligen 
k. Gesandten, Friedrich Freiherrn von Truch- 
seß, den Titel und Rang eines k. Ge- 
sandten zu verleihen, und 
unter dem gleichen Tage und zwar mit 
rückwirkender Kraft Allerhöchst zu bestimmen, 
daß den k. außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Ministern, sowie den k. Mi- 
nisterresidenten, nach ihren Versetzungen in 
den Ruhestand der Titel und Rang eines 
k. Gesandten, beziehungsweise Ministerresi- 
denten, vorbehalten bleibt. 
  
Ordens-Verleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
24. Oktober vor. Is. dem zum k. preußischen 
Ober = Marstall kommandirten Major von 
Meyer All. s. des 1. hannover'schen Dra- 
goner = Regiments Nr. 9 das Komthurkrenz 
des k. Verdienstordens vom heiligen Michael, 
sowie dem k. preußischen Postinspektor Her- 
mann Müke in Posen und dem Commer- 
zienrathe Adolf Pollack in Rawitsch das 
Ritterkreuz II. Classe desselben Ordens, dann 
19 
unter'm 28. Dezember vor. Is. dem Le— 
gationsrathe bei der k. Gesandtschaft in Wien, 
Kurt Freiherrn von der Pfordten, das 
Ritterkreuz I. Classe des k. Verdienstordens 
vom heiligen Michael zu verleihen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter 
dem 31. Dezember vor. Js. 
dem k. Concertmeister Ludwig Abel, 
dem k. Concertmeister Benno Walter, 
der k. Kammersängerin Therese Vogl und 
dem k. Hofopernsänger Gustav Siehr, 
sämmtliche in München, die k. Ludwigs-Me- 
daille, Abtheilung für Wissenschaft und Kunst, 
zu verleihen. 
  
Kzniglich Alerhöchste Genehmigung zur 
Amahme einer fremden Dekoration. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
31. Dezember vor. Is. dem k. Kämmerer 
und Sekondlieutenant à I. s. früherer Ernen- 
nung, Maximilian Grafen von Lerchen- 
feld-Köfering, die Bewilligung zur An- 
nahme und zum Tragen des ihm von Sei- 
ner Majestät dem Sultan verliehenen kaiser- 
lich türkischen Medschidje = Ordens II. Classe 
zu ertheilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.