Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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3. die öffentliche Handels--Lehranstalt der Dres- 
dener Kaufmannschaft (höhere Handels- 
schule) zu Dresden, 
14. die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Leipzig, 
15. „ Handels-Abtheilung des Real-Gymnasiums 
zu Zittau. 
b. Prlvat-Lehranstalten ##c) 
J. Königreich Preußen. 
Provinz Westpreußen. 
1. Die Handels--Akademie zu Danzig. 
Provinz Brandenburg. 
#2. Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin, 
3. das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher 
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. 
Provinz Posen. 
4. Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarz= 
bach zu Ostrowo bei Filehne. 
Provinz Schlesien. 
#5. Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu 
Breslau, 
6. das Pädagogium zu Niesky. 
II. Königreich Bayern 
1. Das Real-Lehr-Institut von Anton Alfons 
Bertololy und Valentin Trautmann zu 
Frankenthal (Pfalz), 
##2. die Handelsschule von Joseph Damm zu Markt- 
breit a. Main. 
  
— 
  
*i „ 
III. Königreich Sachsen. 
1. Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs- 
Anstalt von Böhme zu Dresden, 
+2. das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und 
P. Th. Schumann (früher Gelinek-Kör- 
ner'sches Real-Institut) daselbst,!) 
13. „VLehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher 
Käuffer) daselbst. 
IV. Königreich Württemberg. 
1. Die höhere Handelsschule zu Stuttgart, 
12. „ Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher 
(Institut Rauscher) daselbst. 
V. Großherzogthum Baden. 
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (ver- 
bunden mit der höheren Bürgerschule daselbst). 
VI. Herzogthum Braunschweig. 
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu 
Braunschweig, 
Jakobson-Schule zu Seesen. 
D) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6), 
dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl- 
bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde genehmigt ist. 
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.
	        
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