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3. die öffentliche Handels--Lehranstalt der Dres-
dener Kaufmannschaft (höhere Handels-
schule) zu Dresden,
14. die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Leipzig,
15. „ Handels-Abtheilung des Real-Gymnasiums
zu Zittau.
b. Prlvat-Lehranstalten ##c)
J. Königreich Preußen.
Provinz Westpreußen.
1. Die Handels--Akademie zu Danzig.
Provinz Brandenburg.
#2. Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin,
3. das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M.
Provinz Posen.
4. Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarz=
bach zu Ostrowo bei Filehne.
Provinz Schlesien.
#5. Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu
Breslau,
6. das Pädagogium zu Niesky.
II. Königreich Bayern
1. Das Real-Lehr-Institut von Anton Alfons
Bertololy und Valentin Trautmann zu
Frankenthal (Pfalz),
##2. die Handelsschule von Joseph Damm zu Markt-
breit a. Main.
—
*i „
III. Königreich Sachsen.
1. Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-
Anstalt von Böhme zu Dresden,
+2. das Real-Institut von G. Müller-Gelinek und
P. Th. Schumann (früher Gelinek-Kör-
ner'sches Real-Institut) daselbst,!)
13. „VLehr-Institut des Dr. Th. Schlemm (früher
Käuffer) daselbst.
IV. Königreich Württemberg.
1. Die höhere Handelsschule zu Stuttgart,
12. „ Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher
(Institut Rauscher) daselbst.
V. Großherzogthum Baden.
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (ver-
bunden mit der höheren Bürgerschule daselbst).
VI. Herzogthum Braunschweig.
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
Braunschweig,
Jakobson-Schule zu Seesen.
D) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6),
dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl-
bestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde genehmigt ist.
1) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt.