Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Methoden der Punktenbestimmung. 
84. 
1) Die Bestimmung der Punkte im Sinne der einfachen Punkt-Einschaltung erfolgt durch 
Einschneiden. Die Berechnung vorläufiger Coordinatenwerthe zum Zwecke der nachfolgenden 
Ausgleichung kann auf pothenotischem Wege (bei Rückwärtseinschneiden), durch Verwärts- 
einschneiden oder Seitwärtsabschneiden (Dreiecksberechnung mit zwei gemessenen Winkeln) 
geschehen Die Wahl der Bestimmungsweise — ob Vorwärts-, Rückwärts- oder zusammen- 
gesetztes Einschneiden — ist nach der Sachlage dem Trigonometer überlassen. 
2) In günstiger Lage wird das Verhältniß zwischen Arbeitsleistung und Genauigkeit 
des Resultates für Rückwärts-Einschneiden sich am vortheilhaftesten gestalten. Die theore- 
tische Genauigkeit eines pothenotisch festzulegenden Punktes erreicht ihr Maximum für die 
Mitte des aus den drei gegebenen Punkten gebildeten Dreiecks. 
Mit abnehmender Genauigkeit folgen dann: 
Seitenmitte, nahe der Ecke in der Winkelhalbirungslinie, nahe der Ecke in der Seite, 
der ausspringenden Ecke des gegebenen Dreiecks gegenüber, im rückwärts verlängerten Winkel- 
raum. Die letztgenaunte Lage ist die ungünstigste und kann unter Umständen die Auflösung 
ganz unbrauchbar machen. Etwas besser wird die letzte Bestimmung, wenn der Pinkt von 
dem gegehenen Dreieck sich beträchtlich entfernt und zugleich möglichst weit der Halbirungs- 
linie liegt. 
3) Besondere Verhältnisse, wie z. B. Triangulation in engen Thälern oder der Mangel 
einer hinreichenden Anzahl gegebener Punkte können das Aufgeben der einfachen Punktein- 
schaltung bedingen und die Anwendung der Doppelpunkt-(Hausen'schen) Aufgabe oder die Ein- 
schaltung von Dreiecks-Ketten nöthig machen. Diese letzteren haben dann stets von 
bereits gegebenen Punkten auszugehen, bezw. an solche sich anzuschließen, wobei vielfach die 
Anwendung der sogenannten Kettenverknotung als rationellstes Mittel am Platze sein wird. 
Anzahl der Bestimmungen eines Punktes. 
§ 5. 
1) Um einerseits eine für die Zuverlässigkeit der Netzlegung genügende Zahl von
	        
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