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den Blattseiten die Coordinaten unter Berücksichtigung der Erdkrümmungs-Korrektion in
dem bezüglichen Berechnungshefte (vergl. § 53 Ziff. 3) nachträglich zu rechnen.
3) Da das eigentlich zur Berechnung gelangende Polygon nicht mit den Polygonseiten,
sondern mit den Grenzen der anliegenden Parzellen abschließt, derart, daß mit Ausnahme
der von den Blattseiten durchschnittenen stets nur ganze Parzellen im Polygon liegen, so
ist behufs der leichteren Uebersicht diese eigentliche Polygongrenze in dem Hilfsblatt der Flächen-
berechnung (vergl. § 55 Ziffer 2) mit einer langgestrichelten blauen Reißfederlinie einzufassen.
Die Polygone selbst sind in jedem Blatte mit Nr. 1 beginnend zu nummeriren und diese
Nummern in das erwähnte Hilfsblatt mit blauer Farbe entsprechend einzutragen.
Durchführung der Polygon= (Controlmassen-) Berechnung.
§ 59.
1) Die Polygonberechnung hat vor der Einzelberechnung zweimal in unabhängiger Weise
und nach verschiedener Formel zu erfolgen.
2) Zur Berechnung dient das Formular Anlage 22 und zwar sind für jede der zwei
Berechnungen die sämmtlichen Polygone eines Blattes in einem einzigen Berechnungshefte
zu vereinigen. Auf der ersten Seite ist die eigentliche trigonometrische Berechnung, auf der
zweiten die der Ab= und Zugänge zu geben, wobei je nach der Sachlage für letztere die
Berechnung aus Naturmaaßen oder graphisch erfolgen kann. In letzterem Falle sind, wenn
nöthig, die gefundenen Summen um den treffenden proportionalen Theil des Blatteinganges
zu verbessern.
3) Die spezielle Ausführung ist in folgender Weise zu vollziehen:
Col. 1 enthält die Benennung der Polygonpunkte, wobei die Blatt-Ecken
durch n. w., n. O., s. o. und s. w. bezeichnet werden.
In Spalte 2 sind:
a) bei der ersten Berechnung die Abseissenwerthe,
b) bei der zweiten Berechnung die Ordinatenwerthe
einzusetzen;
in Col. 3 ist gerade umgekehrt zu verfahren.
Col. 4 und 5 geben die reducirten Coordinaten, die man unter Annahme eines
im Innern des Blattes liegenden ideellen Nullpunktes, dessen Coordinaten nur der
.