Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

B. Fehlergrenzen für die Eintheilung. 
Der Fehler des Abstandes irgend einer Eintheilungsmarke von dem nächsten Ende 
der Maaßlänge darf bei den Maaßen von mehr als 2 Meter Länge die Hälfte des zu- 
lässigen Fehlers der Gesammtlänge nicht überschreiten. Bei den Maaßen von 2 Meter 
oder kleinerer Länge darf der Fehler des Abstandes irgend einer Eintheilungsmarke von 
dem einen wie von dem anderen Ende der Maaßlänge den zulässigen Fehler der Gesammt- 
länge nicht überschreiten. Außerdem dürfen die Längen benachbarter Centimeter 
bei gewöhnlichen Maaßen nicht um mehr als 0,5 Millimeter, 
bei Präzisionsmaaßen nicht um mehr als 0,2 Millimeter, 
und die Längen benachbarter Millimeter 
bei gewöhnlichen Maaßen nicht um mehr als 0,2 Millimeter, 
bei Präzisionsmaaßen nicht um mehr als 0,1 Millimeter 
von einander verschieden sein. 
S. 5. 
Stempelung. 
1. Die Stempelung der gewöhnlichen Längenmaaße (§. 4 A Nr. 2 bis 6) erfolgt 
durch Aufdrücken oder Aufschlagen, bei den größeren hölzernen Maaßstäben auch durch Ein- 
brennen des Stempels. Für jede Stempelung gewöhnlicher Längenmaaße, welche gemäß 
den nachfolgenden Vorschriften auf Stahl, Eisen oder auf einem anderen Material von 
ähnlicher Härte und Oberflächenbeschaffenheit zu erfolgen haben würde, soll ein Pfropf oder 
eine Platte von weichem Metall, welches zur deutlichen Ausprägung des Stempels geeignet 
ist, angebracht und in untrennbarer, nöthigenfalls durch Stempelung unveränderlich zu 
machender Weise befestigt sein. 
Die Stempelung der Präzisionsmaaße (§. 4 A Nr. 1) erfolgt durch Aufätzen des 
Prezifionsstempels. 
2. Die Stempelung zur Beglaubigung der Gesammtlänge erfolgt dicht an den Enden 
des Maaßes. Bei den mit Metallkappen versehenen hölzernen Endmaaßstäben ist ein 
Stempel auf die Endfläche jeder Kappe und ein zweiter entweder halb auf die Kappe und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.