Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Wir befehlen Unseren Kreisregierungen, alle aus ihrem Kreise berufenen Abgeord- 
neten für die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser öffentlichen 
Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in Unserer Haupt= und Residenzstadt ein- 
zufinden. 
Schloß Berg, den 2. September 1885. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Fäustle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. v. Heinleth. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär 
Ministerialrath v. Nies.