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ct und Verorduungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
„#33.
München, den 17. September 1885.
Inhalt::
Bekanntmachung vom 5. September 1885, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen von unter-
eordneter Bedeutung betr. — Bekanntmachung vom 15. September 1885, betreffend die Abä
er Reinschiffahrts-Koltoel- und FloßOrdbnung. — Hofdienst-Nachrichten. — Praditats· Verleihuns. —
Ordens- Verleihungen-
Nr. 3366 M.
Bekanntmachung, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen von untergeordneter
Bedeutung betreffend.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Die am 15. September l. Is. zur Eröffnung gelangende schmalspurige Bahnlinie
Eichstätt Bahnhof—Eichstätt Stadt wird hiemit unter die Klasse der unter Abs. 6 der
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