Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

M 34. 
ungestempelte Formulare des Musters d durch Verwendung von Reichs- 
stempelmarken zu dem verlangten Betrage gestempelt werden; die 
Marken sind hierbei von der Steuerstelle in ungetheiltem Zustande 
auf der durch den Vordruck bezeichneten Stelle, insoweit diese aber aus- 
reichenden Raum nicht darbietet, auf einer freien Stelle des Formulars 
in der Art aufzukleben, daß bei der späteren Trennung der beiden Theile 
der Schlußnote je eine Hälfte der Marke auf jedem dieser Theile sich 
befindet, und sodann durch mindestens je einen auf das Formular über- 
greifenden Aufdruck des Amtsstempels in schwarzer Farbe, sowie durch 
Eintragung des Datums der Abstempelung auf jeder Hälfte der Marke 
zu entwerthen. 
Die vorstehend zu Ziffer 1 bezeichneten Formulare tragen auf jedem 
ihrer beiden Theile die gleiche fortlaufende Nummer. 
Mit Stempelaufdruck versehene Formulare werden zum Steuerbetrage 
von O, 20; 0; 060; O0/"0; 1,00; 2,00; 3,00; 4,00; 5,0; 6,00; 700; 8f0; 
9, und 10,00 zum Verkauf gestellt; unter Verwendung von Marken ge- 
stempelte Formulare können zu jedem Steuerbetrage von den Steuerstellen 
hergestellt und verabfolgt werden. 
12b. Von den Steuerstellen werden ferner ungestempelte Formulare 
des Musters d ausgegeben, für welche der Betrag der Herstellungskosten als 
Preis erhoben werden darf. Die Verwendung von Reichsstempelmarken auf 
denselben seitens der Steuerpflichtigen ist in folgender Weise zu bewirken. 
Die Marken sind, soweit die durch den Vordruck bezeichnete Stelle Raum 
darbietet, auf dieser, im Uebrigen an einer beliebigen Stelle in der Art auf- 
zukleben, daß je eine Hälfte jeder Marke auf jedem der beiden Theile des 
ausgefüllten oder unausgefüllten Formulars sich befindet; die auf dem einen 
dieser Theile befindlichen halben Marken müssen also die gleichen fortlaufenden 
Nummern enthalten, wie die auf dem anderen Theile befindlichen; die Marken 
dürfen vor der Aufklebung getheilt werden. In jeder Markenhälfte ist das 
Datum der Verwendung der letzteren auf dem Formular, und zwar der Tag 
und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben an der 
85“ 
517
	        
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