Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

M 34. 535 
Muster b. 
Eingegangenden 18 
Nr. des Anmeldungs-Registers. 
Nr. . des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
Anmeldung, 
betrefsend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von ausländischen Aktien, 
Renten= und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetz über die Erhebung 
von Reichsstempelabgaben. 
(Reichs-Gesetzbl. 1885 S. 179.) 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend Gbrzifhzirten 
Werthpapiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangs- 
bescheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, 
sowie daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitination des Ueberbringers dieser Empfangs= 
bescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
kl., den men 18 
Vor= und Zuname. 
Des Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und 
werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt 
werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser 
Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
ul., den en 18 
(Firma, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.)
	        
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