Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Nachrichtlicher Vermerk 
über 
den Stand der Registerrevision und summarische Angabe der Ergebnisse der Revision. 
  
  
  
  
Betrag der festgestellten Davon sind: Gründe 
Bezeichnung « - s 
dekimIaufendenEtatsjahkkevi-Register- 8)e1pgezahlt-» der orenschlagung 
dirten und bis zum Tage der Auf.! Defekte Zurück= b) nieder= gurückgezahlt 
Z . und sonstigen geschlagen, (Spalte 4b) 
stellung dieser Nachweisung ent— Nach- zahlungen und sonstige Er- 
schiedenen Register. 1) erhebungen W") nach rückständig ) läuterungen. 
——— Mark. Mark. Mark. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
) Es genügt die Angabe der Quartale, für welche die revidirten und entschiedenen Register geführt worden 
sind. Hat für ein Quartal ein Theil der auf dasselbe Bezug habenden Revisionsprotokolle noch nicht entschieden werden 
können, so sind die entschiedenen durch Nennung der Hebestellen näher zu bezeichnen. 
!) Etwaige Rückstände am Schlusse des Etatsjahres sind in den Spalten 2 und 3 der Nachweisungen für das 
neue Etatsjahr behufs der Abwickelung vorzutragen.
	        
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