Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

  
  
34. 571 
II. Stückzahl der Reichsstempelmarken 
Stückzahl ) « Summe 
der Werth- 
ungestem- betrag der Bemerkungen. 
pelten zu zu zu zu zu zu zu cc. Spalten Siehe die Auleitung 
Formulare Pf. II. auf der Titelseite). 
zu Schluß- 4 und 7 
noten 
Mark. Mark. 
5. 6a. 6b. 662. bd. 6e. 6.. 5 "h. 7. 8. 9. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nachrichtlir. 
Unter lid. Nr. ua werden 
auch die von der Reichs- 
druckerei mit Stempel- 
aufdruck versehenen Pri- 
vatsormulare zu Schluß 
noten Nr. 12c der Ans- 
fübrungsvorschriften A! 
in Einnahme nachge- 
wiesen. 
Zu c. 1 Verhandlungen 
über die Vernichtung der 
verdeorbenen gestempelten 
Formulare zu Schlu- 
noten und Stembel- 
marken find beigefügt. 
Die Richtigkeit dieser Nachweisung und die Uebereinstimmung derselben mit den hauptamtlichen Nachweisungen bescheinigt 
(Kalkulatur der Direktivbehörde.) 
92
	        
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