Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, 
Gnade gewogen. 
bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und. 
Hohenschwangau, den 18. November 1885. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Lug#. Dr. v. Fänstle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilihssch v. Heinleth. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneien. 
  
Königlich Alerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter 
dem 18. November ds. Is. dem k. außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister am k. preußischen Hofe, Hugo 
Grafen von Lerchenfeld-Köfering in 
Berlin, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Durchlaucht 
dem Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 
verliehenen Ehrenkreuzes I. Klasse des fürstlich 
schwarzburgischen Gesammthauses, dann 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Nies. 
  
unter dem 20. November ds. Is. dem 
kaiserlichen wirklichen Legationsrathe im Aus- 
wärtigen Amte zu Berlin, Gustav Freiherrn 
von Linderfels, als bayerischen Staats- 
angehörigen, die gleiche Bewilligung für das 
ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Spanien verliehene Commandeurkreuz des 
k. spanischen Ordens Karl III. und 
dem k. Obersthofmeister Gustav Grafen 
zu Castell die gleiche Bewilligung für den 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen 
Kaiser und Könige von Preußen verliehenen 
k. preußischen Rothen Adler-Orden I. Klasse 
zu ertheilen.
	        
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