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alle Körpertheile blaß und kalt, Kinn und Nase spitz, Wangen und Schläfen ein-
gesunken sind;
.l der Unterkiefer abwärts hängt und bei jedesmaligem Hinaufziehen sogleich wieder
herabsinkt, oder wenn die Muskeln sich fest und steif anfühlen (Leichenstarre);
. die Ränder der aneinander gelegten und gegen Kerzenlicht gehaltenen Finger nicht
mehr röthlich durchscheinen;
eine Flaumfeder oder brennende Kerze, an den Mund gehalten, keine Bewegung
oder ein Spiegel bei dieser Probe keinen Beschlag zeigt;
an verschiedenen Stellen des Körpers, namentlich am Nacken, Rücken, Gefäß und
der hinteren Fläche der Extremitäten verwaschen blaurothe Flecken (sogenannte
Todtenflecken) sichtbar sind;
die Haut, namentlich an den seitlichen Partieen des Bauches, eine schmutzig-
grünliche Verfärbung (Verwesungsflecken) zeigt.
Der nichtärztliche Leichenschauer hat mindestens die unter 1—4 aufgeführten
Merkmale zu prüfen.
Zur Feststellung des Todes in zweifelhaften Fällen wird den ärztlichen Leichen-
schauern die Prüfung der elektrischen Erregbarkeit der Muskeln und Nerven empfohlen.
III.
Als Anzeichen einer gewaltsamen Todesart sind zu erachten:
1.
bei Tödtung durch äußere Verletzungen: Wunden, Anschwellungen, Blutunter-
laufungen, bei Neugeborenen abgerifsene oder ununterbundene Nabelschnur;
bei Tödtung durch Erstickung: Eindrücke, Streifen oder Flecken im Gesichte
oder am Halse, Aufgedunsenheit und Blaufärbung des Gesichtes, fremde Körper
im Munde, Blutaustritte im Weißen der Augen; *
bei Tödtung durch Vergiftung: rasch erfolgter Tod nach heftigen Leibschmerzen,
Erbrechen, Durchfall, Krämpfen und Bewußtlosigkeit;
bei Vernachlässigung kleiner Kinder: äußerste Abmagerung, große Un-
reinlichkeit des Körpers, auffallend starkes Wundsein an den Oberschenkeln, Fersen rc.