Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Seite 1. 
Aulage III. 
zur Dienstanweisung für die Leichenschauer. Z 
. Leichenschauregister 
Namen der zum Leichenschaubezirke gehörigen Gemeinden (Stadtbezirke) 
Distriktspolizeibezirk: 
Name, Stand und Wohnort des Leichenschauers: 
Seite 2. 
Familien und Vorname, Monat Tag und Stunde 
gfd. Alter, Stand Woh 6 Standes- Tag 
oder Beruf, Religion, ohnort emeinde ersten wzweiten 
Nr. ledig, verhetrathet Amt sund Stunde des a d 
oder verwittwet Todes *-5 Leichenschau 
Seite 8. 
Name der Krankheit, Name Ohne 
Zuläßige Dauer derselben; des - 
ärztliche Bemerkungen. 
Beerdigungszeit sob nach Angabe des Arztes behandelnden vilf 
oder der Angehörigen Arztes e 
  
  
  
  
  
(Wenn aus einem besonderen Krlasse, 
z. B. wegen ansteckender Krankheit, An- 
eige an die Polizeibehörde erstattet wurde, 
8 ist dieß hier zu bemerken. Ferner ist 
in jenen Fällen, in welchen begutachtet 
wurde, die Beerdigung vor Ablauf von 
48 Stunden zu gestatten, — §. 10 Ziff. 1 
  
der Leichenschauordnung — der Grund 
hier anzugeben.) 
 
	        
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