Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Bezeichnung 
der 
Stellen 
Angabe bei den für 
Militäranwärter Bezeichnung 
nicht ausschließlich der Behörden u. s. w., 
bestimmten Stellen, an welche die 
in welchem Um- Bewerbungen zu richten 
fange dieselben vor- sind 
behalten sind. « 
  
Bemerkungen. 
  
Katholische und protestantische 
Meßner oder Kirchendiener 
Kanzleisekretäre 
Kanzleifunktionäre 
Boten-und Diener 
Hausmeister 
Heizer 
  
Kanzleifunktionär 
Boten und Diener 
Sekretär 
Registrator 
Kanzlist 
Kanzleifunktionäre 
Boten und Diener 
27. Meßner= oder Kirchendiener-Stelleu. 
Bei den kathol. Stellen 
dieser Art die betreffende 
k. Kreisregierung, Kam- 
mer des Innern, bei den 
protestantischen das be- 
treffende k. Konsistorium. 
E. Staatsministerium der Finanzen. 
1. Allgemeine Finanzverwaltung. 
a) Statsministerium. 
zu einem Drittel # 
Staatsministerium 
I s der Finanzen. 
b) Oberster Rechnungshof. 
c) Rechnungskammer. 
zur Hälfte 
zur Hälfte 
Rechnungskammer. 
  
  
dieses nicht dur 
D 
i Oberster Rechnungs- 
*7 
soweit die betreffenden Stel- 
len nicht mit Schuldiensten 
verbunden sind und auch im 
Uebrigen nur insoweit, als 
einer unmittelbaren Staats- 
behörde od. den k. Konsistorien 
das Besetzungsrecht zusteht u. 
räsenta- 
tionsrechte beschränkt ist.
	        
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