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2.
Die Ausarbeitung eines Programms aus der maschinentechnischen Sparte des Eisen-
bahnbetriebes (Entwurf einer Dienstordnung für eine gegebene Bahnstrecke, Beur-
theilung eines Bahnunfalles 2c.) und eines Programmes aus dem Bereiche der Eisen-
bahnmaschinentechnik (Konstruktion einer Maschine, einer Wasserstation, einer Werk-
stättenanlage 2c.) mit der Verfassung eines Kostenvoranschlages sammt Vorbericht, von
welchen Programmen ersteres für 5, letzteres für 8 Fragen zählt.
Die Abfassung eines auf Material= und Arbeiter-Tagschichtenberechnung gegründeten
Ausführungsplanes für die Herstellung eines Maschinentheils oder einer Maschinen-
reparatur, welche für 2 Fragen zählt.
. Die Aufstellung von besonderen Bedingnissen für die Ausführung verschiedener Ar-
beiten im Accord, geltend für 3 Fragen.
Die Beantwortung von 3 Aufgaben über Werkstätte= und Betriebsmaterialien, Ver-
waltungs= und Rechnungswesen.
g. b.
Kandidaten, welche die höhere maschinentechnische Dienstprüfung nicht bestanden haben,
können als Bewerber für die Stellen des mittleren maschinentechnischen Dienstes der k.
Staatseisenbahnverwaltung aufgenommen werden.
II. Mittlerer Eisenbahnbetriebs= und Verwaltungsdienst.
F. 6.
Die Befähigung für die Stellen des mittleren Eisenbahnbetriebs= und Verwaltungs-
dienstes ist von dem Erstehen der Adjunkten= und Expeditorenprüfungen bedingt.
8. 7.
Die Aufnahme als Adspirant für den mittleren Eisenbahnbetriebs= und Verwaltungs-
dienst kann unter folgenden Voraussetzungen nachgesucht werden:
1. Die Bewerber müssen in einem Lebensalter von nicht unter zurückgelegte 17 und
nicht über 25 Jahren sich befinden und
2. den Nachweis der erforderlichen wissenschaftlichen Vorbildung erbringen. Dieser
Nachweis ist zu führen durch das wissenschaftliche Qualifikationszeugniß für den