Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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einjährig-freiwilligen Dienst oder durch das Erstehen der Vorprüfung für den mitt- 
leren Verwaltungsdienst bei den k. b. Staatseisenbahnen; Civilbewerber werden zu 
dieser nur ausnahmsweise zugelassen; 
3. die Bewerber müssen ferner in der Lage sein, sich drei Jahre lang aus eigenen 
Mitteln oder durch Unterstützung der Angehörigen zu erhalten und endlich 
4. in der Regel der aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere genügt haben, wenn sie 
nicht der Ersatzreserve überwiesen oder als untauglich zum Dienste im Heere be- 
funden worden sind: Wird ausnahmsvweise die Ableistung des aktiven Militär- 
dienstes während der Praxis gestattet, so kommt die aktive Dienstzeit auf die Aus- 
bildung nicht in Anrechnung. 
" 8. 8. 
Dem bei der Generaldirektion der k. Verkehrsanstalten, Betriebsabtheilung, einzureichen- 
den Gesuche muß beigefügt sein: 
1. Der Taufschein oder das Geburtszeugniß; 
2. Zeugnisse über die schulwissenschaftliche Bildung, bezw. über das Erstehen der Vor- 
prüfung; 
der Lebenslauf des Bewerbers, von demselben verfaßt und geschrieben; 
4. Dienstpapiere über die geleistete aktive Dienstpflicht oder über die anderweitige Er- 
füllung der Miltärpflicht; 
5. eine Bescheinigung über die Mittel, sich drei Jahre lang zu unterhalten; 
6. bei Minderjährigkeit des Bewerbers die schriftliche Erklärung des Vaters oder des 
Vormundes, daß derselbe mit dem Gesuche einverstanden ist; 
7. wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus einer Unterrichtsanstalt oder vom Militär 
kommt, amtliche oder sonst glaubhafte Atteste über Beschäftigung und Führung seit 
dem Austritte aus der Schulanstalt oder dem aktiven Dienst in der Armee; 
8. die Erklärung, daß der Bewerber frei von Schulden und eine Kaution von 1000.4 
zu leisten im Stande ist. 
I 
* 
8. 9. 
Gegenstände der Vorprüfung, welche in eine schriftliche und mündliche zerfällt, sind: 
Deutsche und französische Sprache, Grographie, Geschichte, Mathematik.
	        
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