Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

744 
Die Prüfung in der französischen Sprache ist obligatorisch; gußerdem können 
sich die Kandidaten in der englischen oder italienischen Sprache einer fgkultativen 
Prüfung unterziehen. 
In den neueren Sprachen wird neben richtiger Aussprache und Kenntniß der 
grammatikalischen Regeln die Fähigkeit, prosaische Schriften von mittlerer Schwierig- 
keit mit einiger Leichtigkeit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu übersetzen, 
vorausgesetzt; auch ist ein deutsches leichtes Thema ohne erhebliche Verstöße gegen 
die Rechtschreibung, Wortstellung und Satzbildung in das Französische zu übertragen. 
b) Geographie: 
Kenntniß der Hauptsachen der mathematischen Geographie. In der physischen 
und politischen Geographie: Allgemeine Kenntniß der einzelnen Welttheile, der 
Meere, größeren Gebirge und Flüsse, sowie der Hauptländer und deren Haupt- 
städte. Für Europa und vornehmlich Deutschland speziellere Kenntniß der Meere, 
Meerbusen und Meerengen, Gebirgs= und Flußsysteme der Hauptflüsse, ihrer 
Qnellen, ihrer Nebenflüsse und ihres Laufes durch verschiedene Länder, der an den- 
selben gelegenen größeren Städte, sowie der bedeutenderen Eisenbahnen und Kanäle. 
Ferner Kenntniß der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer 
Lage nach der Himmelsgegend. 
0) Geschichte: 
Bekanntschaft mit den wesentlichsten Thatsachen aus der Geschichte der Haupt- 
kulturvölker, besonders der Griechen und Römer. Genauere Kenntniß der deutschen 
Geschichte, der Entwicklung der einzelnen deutschen Staaten, speziell des König- 
reichs Bayern. 
d) Mathematik: 
In der Arithmetik: Fertigkeit in dem Gebrauch der bürgerlichen Rechnungs- 
arten, einschließlich der Gesellschaftsrechnungen; Proportionen, Elementargesetze 
über Potenzen, Wurzeln, Logarithmen; Gleichungen des ersten Grades mit einer 
und mehreren Unbekannten. 
In der Geometrie: Konntniß der Planimetrie einschließlich der Lehre vom 
Kreise, von der Aehnlichkeit der Figuren, und aus der Stereometrie die wichtigsten 
Formeln für die Körperberechnung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.