Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

51. 759 
6. Lokomotivführer II. Klasse: einjährige Dienstzeit als Lokomotivheizer, vier- 
monatliche Vorübungszeit im Lokomotivführerdienste. 
7. Lokomotivführer I. Klasse: dreijährige Dienstzeit als Lokomotivführer II. Klasse. 
8. Werkführer: dreijährige Dienstzeit als Lokomotivführer und dreimonatliche Ver- 
wendung im Werkstätte-Aussichtsdienste. 
9. Wagenwärtergehilfen: 
a) Militärbewerber: einjährige informatorische Beschäftigung und Probedienstzeit; 
b) Civilbewerber: zweijährige erfolgreiche Beschäftigung in einer k. Staats- 
bahn-Werkstätte, ferner dreimonatliche Verwendung als Hilfsbremser. 
Voraussetzung für die Anstellung als Wagenwärtergehilfe ist ferner die Er- 
lernung eines in den Wagenbau einschlägigen Handwerkes. 
10. Wagenwärter im Fahr= und Aussichtsdienste: einjährige Dienstzeit 
als Wagenwärtergehilfe. 
11. Wagenmeister: zweijährige Dienstzeit als Wagenwärter, wovon ein Jahr im 
Wagenaufsichtsdienste. 
12. Stationsdiener im Packerdienst: einjährige Vorübung im Ladedienste bei 
einer größeren Güter-Expedition. Die dauernde Verwendung als Zugspacker setzt 
eine halbjährige Vorübung in diesem Dienste voraus. 
13. Packer: dreijährige Dienstzeit als Stationsdiener im Packerdienste. 
14. Oberpacker: dreijährige Dienstzeit als Packer. 
15. Stationsdiener im Portier= und Perrondienst: einjährige Vorübung 
im Stations= und Perrondienst. 
16. Stationsdiener im Fahrdienst (Hilfskondukteur): einjährige Vorübung im 
Stations= und Zugbegleitungsdienst. 
17. Kondukteur: dreijährige Dienstzeit als Hilfskondukteur 
18. Oberkondukteur: dreijährige Dienstzeit als Kondukteur. 
19. Stationsdiener im Rangirdienst: einjährige Vorübung im Rangirdienst 
einer größeren Station. 
20. Stationsmeister: dreijährige Dienstzeit als Rangirstationsdiener. 
21. Oberstationsmeister: dreijährige Dienstzeit als Stationsmeister.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.