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Telepraphenmechaniker II. Klasse: zweijährige Ausbildung in einer Tele—
graphenwerkstätte und Bestehen des Telegraphenkurses.
Telegraphenmechaniker I. Klasse: dreijährige Dienstzeit als Telegraphen-
mechaniker II. Klasse.
Bahnwärter: viermonatliche Beschäftigung bei der Instandhaltung bezw. Er-
neuerung des Oberbaues und zweimonatliche Uebung im Bahnbewachungs= und
Signaldienste,
oder: sechsmonatliche Beschäftigung beim Eisenbahnbau, soferne der Dienstaufänger
sich hiebei mit sämmtlichen zur Herstellung des Oberbaues erforderlichen Arbeiten
vertraut gemacht hat und zweimonatliche Uebung im Bahnbewachungs= und Signal-
dienste, welche ebenfalls beim Eisenbahnbaue durchgemacht werden kann.
Wechselwärter: wie bei Ziff. 24; außerdem zweimonatliche Beschäftigung im
Wechselwärterdienst.
Haltstellewärter: Vorbereitung des Wechselwärters und dreimonatliche Be-
schäftigung im Stationsdienste.
Bahnmeister:
a) Militäranwärter: einjährige informatorische Beschäftigung und bezw. Probedienstzeit;
b) Civilbewerber: dreijährige Beschäftigung beim Bahnbau oder bei der Bahnunterhaltung.
Gasmeister: zweijährige erfolgreiche Leitung der Gasfabrikation einer Regie-
Gasanstalt.
Imprägnirmeister: einjährige Beschäftigung im Bahnunterhaltungsdienste, sowie
zweijährige Verwendung in einer Imprägnir-Anstalt.
Matrose:
a) Militärbewerber: einjährige informatorische Beschästigung und bezw. Probedienstzeit;
b) Civilbewerber: sechsjährige zufriedenstellende Dienstleistung als Schiffsjunge
und Hilfsmatrose.
Rudergeher: dreijährige Dienstleistung als Matrose.
Kapitänkondukteur: dreijährige Dienstleistung als Rudergeher.
Werft= und Hafenmeister: Erlernung des Schiffsbaues und dreijährige
Dienstzeit als Rudergeher bezw. Schleußenoberwärter.
Stations= und Ländemeister: dreijährige Dienstzeit als Rudergeher.