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Bezeichnung
der
Stellen
Ordnungs-Zahl
Dauer
der
I
Vorbereitungszeit
Bezeichnung
der Anforderungen, welche
an den Bewerber gestellt
werden
Betrag der zu
stellenden Caution.
Angabe
ob
Aussicht
auf #
Verbesserung
vorhanden
6
Bemerkungen.
Lokomotivführer
I. Klasse
*
9. Wagenwärtergehilfe
mindesteus drei-
jährige Dienstzeit als
Lokomotivführer
II. Klasse.
1 Lokomotivführer
II. Klasse, welche vor
ihrem Eintritte bei
den k. b. Verkehrs
anstalten das wissen-
schaftliche Qualifika=
tionszeugniß für den
einjährig freiwilligen
Dienst erworben
haben, können bereits
1 nach einjähriger
Dienstzeit in dieser
Kategorie zur Beför-
Dieselben Anforderungen
wie für
Lokomotivführer II. Klasse
derung alsLokomotiv
führer I. Klasse in
Vorschlag gebracht
werden.
dreijährige Dienstzeit
als Lokomotioführer
nund dreimonatliche §. 3, Ziff. 8 der Prüfungs=
Verwendung im
Werkstätteaufsichts-
dienste
Ceivilbewerber:
mindestens zwei-
jährige erfolgreiche
Be chäftigung in einer
k. Staatsbahnwerk-
stätte und dreimonat-
liche Verwendung als
Hilfsbremser.
Militärbewerber:
zeinjährige informa-
torische Beschäftigung
bezw. Probedienstzeit
Bestehen der Prüfung zum
Werkführer
= Bestimmungen
l
Erlernung eines
Handwerks;
Bestehen der Prüfung zum
Wagenwärtergehilfen
§. 3, Ziff. 9 der Prüfungs-
bestimmungen.
in den Wagenbau einschlägigen
z
S
1000
1
—. J — — ——— —
Beförderung Wagenwärter-
zum gehilfen können
Wagen= sauch im Wagen-
wärter aufsichtsdienste
verwendet
werden