Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

51. 
783 
  
Bezeichnung 
der 
Stellen 
Ordnungs-Zahl 
Dauer 
der 
Vorbereitungszeit 
Bezeichnung 
der Anforderungen, welche 
an den Bewerber gestellt 
werden 
  
Betrag der zu 
  
Angabe 
ob 
Aussicht 
auf 
Verbesserung 
vorhanden 
  
Bemerkungen 
  
  
  
Wechselwärter 
  
27. 
oder 
sechsmonatliche Be- 
schäftigung beim 
Eisenbahn Neubau, 
sofern der Dienst- 
anfänger sich hiebei 
mit sämmtlichen 
zur Herstellung des 
Oberbaues er- 
forderlichen Ar- 
beiten vertraut ge- 
macht hat und 
zweimonatliche 
Uebung. im Bahn- 
bewachungs= und 
Signaldienst. 
welche ebenfalls 
beim Eisenbahnbau 
durchgemacht 
werden kan 
  
  
  
wie für Bahnwärter 
uund außerdem 
zweimonatliche Be- 
schäftigung im 
Wechselwärterdienste 
  
Haltstellewärter 
Bahnmeister 
Vorbereitung des 
Wechselwärters und 
dreimonatliche Be- 
schäftigung im 
Stationsdienst 
dreijährige Beschäft- 
icnung beim 
Bahnbau oder bei 
der Bahnunter- 
haltung 6 
Militäranwärter: 
einjährige informa 
torische Beschäftigung 
bezw Probedienstzeit 
  
  
Wechselwärter 
§. 3, Ziffer 25 der 
Prüfungsbestimmungen 
Bestehen der Prüfung zum 
Haltstellewärter 
§. 3, Ziffer 26 der 
Prüfungsbestimmungen 
Bahnmeister 
§. 3, Ziffer 27 der 
Prüfungsbestimmungen 
  
Bestehen der Prüfung zum 
Bestehen der Prüfung zum 
* stellenden Caution
	        
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