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10.
11.
12.
e)
7
Kenntniß der Dienstanweisung für die Telegraphen-Wärter;
Fähigkeit, Morse-Schrift, wenn auch langsam, zu lesen und zu schreiben;
Kenntniß und Fertigkeit im Gebrauche der einfachsten Meßinstrumente und im
Aufsuchen und Beseitigen von Leitungsstörungen; Gewandtheit in Tracirung
neuer und Verlegung bestehender Telegraphenlinien, sowie in Einrichtung ein-
facher Telegraphenstationen;
8) Kenntniß der Organisation der Verkehrsanstalten.
Telegraphenmechaniker:
k)
b)
Elementare Schulbildung, Rechnen mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, Fähig-
keit, ein gegebenes den Dienst eines Telegraphenmechanikers betreffendes Thema
in angemessener Form schriftlich darzustellen;
Kenntniß der Konstruktion und der Stromläufe der im Telegraphendienste in
Verwendung stehenden Apparate einschließlich der Hughes= und Zeigerapparate,
der Läntwerke, der Telephone 2c. 2c., Fertigkeit in der Aufstellung und Ein-
schaltung, Reinigung, Regulirung und Unterhaltung dieser Apparate, sowie im
Gebrauche derselben, soweit dieß zur Untersuchung und Regulirung der Apparate
nothwendig ist. Kenntniß der Konstruktion, der Zusammensetzung und der
Wirkungsweise der im Betriebe stehenden galvanischen Elemente und der bezüglich
ihrer Unterhaltung erlassenen Vorschriften;
Kenntniß der einfachsten einschlägigen Grundsätze der Physik, Chemie und Mechanik,
Kenntniß der Konstruktion der einfachsten Meßinstrumente und Gewandtheit im
Gebrauche derselben;
d) Kenntniß der hauptsächlichsten Vorschriften über den Bau und die Unterhaltung
der Telegraphenleitungen, sowie der hiezu verwendeten Materialien;
e) Kenntniß der Organisation der k. Verkehrsanstalten.
Kanzleigehilfen: Fähigkeit, richtig, schön und gewandt sowohl in deutscher als
in lateinischer Schrift zu schreiben.
Diätare im Expeditionsdienste:
a) die von den Kanzleigehilfen geforderten Kenntnisse,