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Abdruck.
Bekanntmachung.
Den nachbezeichneten Lehranstalten:
1. dem Knaben-Institut des Dr. Künkler (früher Privat-Erziehungs-Anstalt von
Dr. Künkler und Dr. Burkart) zu Biebrich,
# 2. der katholischen Knaben-Unterrichts= und Erziehungs-Anstalt von Gerhard Loben
zu Kemperhof bei Coblenz,
+3. der Knaben-Abtheilung der Privatschule des Dr. Friedrich Thomas Roth (früher
Teichmann) zu Leipzig und
+ 4. der Erziehungs-Anstalt des Dr. Heinrich Stoy zu Jena
ist provisorisch, und zwar der unter Ziffer 2 aufgeführten Anstalt nur bis einschließlich
zum Ostertermin 1887, gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines
Regierungs Kommissars abzuhaltende En lassungsprüfung wohl bestanden haben.
Gleichzeitig wird der den Anstalten unter 2 und 4 verliehenen Berechtigung rück-
wirkende Kraft zu Gunsten derjenigen Zöglinge beigelegt, welche die zum Ostertermin 1885
abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben.
Berlin, den 13. November 1885.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
) Die mit einem f#bezeichneten Vehranitalten haben keinen obli jatorischen Unterricht im Late n
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