Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

Beil. J. 5 
tember 1884 gekündet worden, die Berbindlichkeiten der Gesellschaft aber zufolge jenes 
Uebereinkommens nunmehr auf den österreichischen Staat als vertragsmäßigen Universal- 
successor übergegangen seien, beantragte Advokat Heizer unter'm 18. Oktober 1884 mittelst 
einer an den Vorsitzenden der II. Civilkammer des k. Landgerichts Passau gerichteten Vor- 
stellung unter Bezugnahme auf §. 665 der Civ.-Pr.-O., daß ihm nunmehr für das Urtheil 
vom 23. Juni 1880 die Vollstreckungsklausel gegen die k. k österreichische Staatsbahnverwal- 
tung als allgemeine Rechtsnachfolgerin der Franz-Josephs-Bahn-Gesellschaft ertheilt werde. 
Diesem Antrage wurde auch von dem Vorsitzenden der II. Civilkammer des k. Land- 
gerichts Passau mittelst Beschlusses vom 31. Oktober 1884 auf Grund der §§. 665 und 
666 der Civ.-Proz.-Ordg. entsprochen und hienach am 3. November 1884 von der Ge- 
richtsschreiberei das Urtheil vom 23. Juni 1880 mit der Vollstreckbarkeitsklausel versehen. 
Einen vollständig analogen Antrag richtete Advokat Hei zer am 18. Oktober 1884 
auch an den Vorstand der Handelskammer des k. Landgerichts Passau, worin er mit Rück- 
sicht auf dieselben Verhältnisse sowie in Anbetracht, daß von den in den Urtheilen des k. 
Handelsgerichts Passau vom 7. September 1878 und 30. November 1878 aufgeführten 
Schuldverschreibungen noch 42 Stück uneingelöst, aber von der genannten Gesellschaft zum 
Einzug per 1. September 1884 gekündet worden seien, ebenfalls die Bitte stellte, für die 
Urtheile vom 7. September 1878 und 30. November 1878 nunmehr die Vollstreckungsklaufel 
gegen den österreichischen Staat zu ertheilen. 
Auch diesem Antrage wurde von dem Vorsitzenden der Handelskammer des k. Land- 
gerichts Passau mittelst Beschlusses vom 5. November 1884 stattgegeben, worauf die Gerichts- 
schreiberei die bezeichneten beiden Urtheile mit der Vollstreckungsklausel versah. 
Gestützt auf diese nun auch gegen die österreichische Staatsbahnverwaltung als voll- 
streckbar erklärten drei Urtheile vom 7. September 1878, 30. November 1878 und 23. Juni 
1880 pfändete der k. Gerichtsvollzieher beim Amtsgerichte Passau, Waas, auf Betreiben 
des k. Advokaten Heizer am 12. November 1884 auf dem Bahnhofe zu Passau 4 Loko- 
motive, 5 Personenwagen und 1 Güterwagen, sämmtlich der k. k. österreichischen Staats- 
bahnverwaltung gehörig und auf 35,000 KX im Werthe angeschlagen, zur Deckung der an 
Haupt= und Nebensache auf 34,080 4 60 J berechneten Forderung. 
Namens der k. k. österreichischen Staatsbahnverwaltung erhob nun Advokat Ferling 
mittelst im Wesentlichen gleichlautender Schriftsätze vom 17. beziehungsw. 18. November 1884
	        
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