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ct und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
97.
München, den 19. Juli 1887.
Inhalt:
Bekanntmachung vom I. Juli 1887, Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich
betressend. — Oberpolizeiliche Vorschrift vom 15. Juli 1887, den Verkehr mit Milch betreffend. — Bekannt-
machung vom 11. Juli 1887, die Einführung einer lleinen. Unisorm, d. i. eines Hof- Fracks betreffend. —
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels-
Matrikel des Königreiches.
Nr. 11798.
Bekanntmachung, Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich beir.
##. Staatsministerium des Innern und Uagl. Briegsministerium.
Inhaltlich einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. d. Mts. (Centralblatt
für das Deutsche Reich Seite 166—168) ist bei dem Xll. (Königlich sächsischen) Armee-
Corps mit dem 1. April d. Is. eine neue Eintheilung der Landwehrbezirke in Kraft getreten.
Infolgedessen wird in der dem §. 1 des ersten Theils der Wehrordnung für das
Königreich Bayern vom 21. November 1875 als Anlage 1 beigefügten Landwehr-Bezirks-
Eintheilung (vergl. die Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 63 vom
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