Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
  
30. 
Angabe 
bei den für Mili- Bezeichnung 
stäranwärter nicht P Behörden, an leiche die 
3 5 ausschließlich beBewerbungen zurichten sind, au 
Bezeichnung der Stellen. stimmten Stellen wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
U# in welchem Um= selbst ist, bei welcher die An- 
jange dieselben stellung gewünscht wird. 
vorbehalten sind. 
  
  
  
III. Königreich Sachsen. 
I. Gei lämmtlichen Verwaltungen. 
Kanzleibeamte (Kanzlisten, soweit denselben — Wegen der Kanzlisten-, 
lediglich die Besorgung des Schreib- Diener= und Kastellan- 
werks und der mit demselben zusammen- stellen im JIustizressort 
hängenden Dienstverrichtungen obliegt, an das Justizmini- 
Diätisten, Lohnschreiber u. s. w.), sterium. 
Diener (Büreau-, Kanzlei-, Kassen-, Registra- 
tm-, Archiv= und andere Diener, Boten 
und Aufwärter, Aktenträger und Akten- 
hefter), 
Hausmänner, 
Kastellanc, 
Portiers, 
Wächter. 
  
  
  
II. Gesammtministerium. 
Hauptstaatsarchiv: 
Kauzlisten soweil sie nicht unter l. 
fallen, un Hälfte. 
HRegistratoren. 
Gesammtministerinm. 
III. Ministerium des Innern. 
1. Kreishauptmannschaften: 
Kalkulatoren, m! Ministerium des Junern. 
kunn, soweil sie nicht unter I. mn Hälfte. 
Megistratoren, 
Kassenverwalter, 
Kanzleisekretäre. 
alternirend. 
zur Hälfte.
	        
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