Contents: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

Kriegsministerium. Berlin den 4. August 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 209. 
Werkzeuge zu Schußwaffen 88 und 91. 
Zur * der Klemmschrauben in den harten Kreuz= und Lechinhungsschrauben= neuer Art ist ein 
Schraubenießer um Einschlagen der Kontrolstriche ein Stempel erforderlich 
kzeuge werden den Truppen 2c. von der Gewehrfabrik Spandau überwiesen werden. 
rn hn des Schraubenziehers hat zu erfolgen: 
im großen Hüch ermachertaster für Hußtruppen zwischen D. w. und x, 
im großen Büchsenmacherkasten für Kavallerie zwischen D. w. und y, in D. x, 
im kleinen Büchsenmacherkasten für Fußtruppen und Kavallerie in P 
Deckblätter zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen gelangen nicht 
zur Ausgabe. 
No. 195/7. 94. A. 2. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 11. August 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
  
r. 210. 
Werkzeug zu Schußwaffen 88 und 91. 
Zweds Berichtigung des Sitzes des Röhrchens wird zur etwa erforderlichen Erweiterung der Bohrung für 
dasselbe im Schaft den Truppentheilen 2c. mit Büchsenmachern und den Artilleriedepots eine Reibahle von 
der Gewehrfabrik Spandau überwiesen werden. 
Die Herausgabe von Deckblättern zur Anleitung zu den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88 
und 91, sowie zu den in Betracht kommenden Preisverzeichnissen bleibt vorbehalten. 
No. 550/7. 94. A. 2. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 16. August 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 211. 
Anßerkraftsetzung zweier Ausrüstungs-Nachweisungen. 
Die Ausrüstung Nachweisungen 
r eine lih ienen mit Bespannung (leichte Mörser) vom Jahre 1892 und 
#. für eine Munitions-Kolonne eines Fußartillerie-Bataillons mit Bespannung (leichte Mörser) vom 
Jahre 189 
— Nr. 349 und 351 20 Druckvorschriften-Etats — treten außer Kraft. 
No. 326/8. 94. A. 5. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 17. August 1894. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 21 
tr. 212. 
Berichtigung der Ausrüstungs-Nachweisung für die Stäbe der Feldartillerie. 
aätn dem Deckblatt 5 „zu Seite 12“ ist statt „Angaben über Woylachs, zu setzen „Angaben betreffend 
Woylachs“ und statt „-assereimeer C/88“ zu setzen „Wassereimerkorb C/88“. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 215/8. 94. A. 4. v. Goßler. 
  
 
	        
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