Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

452 
20. In dem Kolben versetzt man die Flüssigkeit wieder mit überschüssigem Eisen- 
chlorür und bringt den Kolbeninhalt unter Nachspülen mit Salzsäure von 1/0° spez. Gewicht 
in eine entsprechend kleinere Retorte eines zweiten, im übrigen dem in Nr. 16 beschriebenen 
gleichen Destillirapparates, destillirt, wie in Nr. 17 angegeben, ziemlich weit ab, läßt 
erkalten, bringt nochmals 50 ccm Salzsäure von 10, spez. Gewicht in die Retorte und 
destillirt wieder ab. 
21. Das Destillat ist jetzt in der Regel wasserhell. Man verdünnt es mit destillirtem 
Wasser auf etwa 700cem, leitet Schwefelwasserstoff wie in Nr. 18 angegeben ein, filtrirt 
nach 12 Stunden das etwa niedergefallene dreifach Schwefelarsen auf einem, nach einander 
mit verdünnter Salzsäure, Wasser und Alkohol ausgewaschenen, bei 110° C. getrockneten 
und gewogenen Filterchen ab, wäscht den Rückstand auf dem Filter erst mit Wasser, dann 
mit absolutem Alkohol, mit erwärmtem Schwefelkohlenstoff und schließlich wieder mit 
absolutem Alkohol aus, trocknet bei 110°% C und wägt. 
22. Man berechnet aus dem erhaltenen dreifachen Schwefelarsen die Menge des 
Arsens und ermittelt, unter Berücksichtigung des nach Nr. 14 festgestellten Flächeninhalts 
der Probe, die auf 100 qem des Gespinnstes oder Gewebes entfallende Arsenmenge. 
Haofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner [Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, dee Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, mittelst Allerhöchster Ent- 
schließung vom 10. Mai ds. Is. bei der 
Administration des Vermögens Seiner Maje- 
stät des Königs Otto an Stelle des verlebten 
Generals der Infanterie und Generalcapitäns 
der Leibgarde der Hartschiere, Sigmund Frei- 
herrn von Pranckh, den General der In- 
fanterie z. D. Joseph Keller Freiherrn von 
Schleitheim als Curator aufzustellen. 
Verleihung der Würde eines lebensläng- 
lichen Reichsrathes der Krone Bayern. 
Im Uamen Seiner Kajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 12. Mai ds. Is. Aller- 
höchst bewogen gefunden, den General der 
Infanterie und Staatsrath im a. o. D. 
Joseph Ritter von Maillinger in München, 
Excellenz, zum lebenslänglichen Reichsrathe 
der Krone Bayern allergnädigst zu ernennen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.