Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Muster 6. 
Alphabetische 
Liste. 
1 
# 
13. 
14. 
16. 
16. 
— 
2. 
S□-— 
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Zivilstandsregistern stattgefunden hat (Ziffer 10), ist an Stelle der Auszüge und Be- 
nachrichtigungsschreiben eine Bescheinigung des betheiligten Beamten darüber beizufügen, 
daß die Uebertragung vollständig und richtig erfolgt ist. 
Der Zivdilvorsitzende der Ersatzkommission sendet die Rekrutirungsstammrollen, nachdem 
sie zur Aufstellung der alphabetischen Liste benutzt (§ 47, 4) und nach den eingegangenen 
Mittheilungen berichtigt sind (§ 49, 5), an die Vorsteher der Gemeinden 2c. zurück. 
Die weitere Vervollständigung der Rekrutirungsstammrollen erfolgt bei Gelegenheit 
des Musterungsgeschäfts (8 61, 3). 
Von jeder im ferneren Verlauf des Jahres stattfindenden Aufnahme eines Militär- 
pflichtigen in die Rekrutirungsstammrollen, von jeder darin vorgenommenen Veränderung 
und von jeder Anmeldung eines Militärpflichtigen in Folge Aufenthaltswechsels (§ 25, 9) 
hat der zur Führung der Rekrutirungsstammrolle Verpflichtete dem Zivilvorsitzenden der 
Ersatzkommission behufs Berichtigung der alphabetischen Listen oder der Restantenlisten 
sofort Mittheilung zu machen (8 47, 8). 
Die Streichung eines Mannes in der Rekrutirungsstammrolle darf nur mit Genehmigung 
des Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission stattfinden. 
Ueber Führung der Rekrutirungsstammrollen in großen Städten siehe § 47, 11. 
Ueber Vernichtung der Rekrutirungsstammrollen siehe § 48, 6. 
8 47. 
Alphabetische Listen. 
.Das Ersatzgeschäft wird auf die alphabetische Liste des laufenden Jahres und auf 
diejenigen der beiden vorhergehenden Jahre gegründet. 
Jede alphabetische Liste ist die Zusammenstellung aller in den Rekrutirungsstammrollen 
eines Jahres enthaltenen Militärpflichtigen für den Aushebungsbezirk. 
Sie wird nach demselben Muster wie die Rekrutirungsstammrollen geführt. 
Diie einzelnen Gemeinden oder gleichartigen Verbände werden in alphabetischer Reihen- 
folge hintereinander aufgeführt und der Kürze wegen mit fortlaufenden Ziffern be- 
zeichnet. 
In der Reihenfolge der Militärpflichtigen innerhalb der einzelnen Gemeinden 2c. 
ändert sich nichts.
	        
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