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Nro. 32.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Momag, den 6. August 1827.
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Inhalt.
Königl. Dekrete. K. Verordnung in Betreff der Untersuchung und Bestrafung der Dieust-Vergehen der
Forst-Beamten. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Besetzung des Amts-Gerichts-Aktuariats und Notariaks zu Medelbach.
— Verfügung, die Kosten der Medicinal-Visitationen betreffend.
Dleust-Erlebigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
.) Königliche Verordnung,
in Betreff der Untersuchung und Bestrafung der Dieust-Vergehen der Forst- Beamten.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Ueber die Anwendbarkeit der in Beziehung auf die Strafgewalt der Verwaltungs-Behörden
in neuerer Zeit im Allgemeinen festgesehten Grundsätze auf die Untersuchung
und Bestrafung der Dienst-Vergehen der Forst-Beamten haben sich, wie zu Unserer
Kenntniß gekommen ist, mehrfältige Zweifel ergeben.