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Geschäftsordnung der Ober-Ersatzkommission.
Den Vorsitz führen die beiden ständigen Mitglieder gemeinschaftlich.
Der Militärvorsitzende entscheidet über die Tauglichkeit der Militärpflichtigen und die
Vertheilung der ausgehobenen Rekruten auf die verschiedenen Waffengattungen und
Truppen-(Marine-theile sowie über die Vertheilung der Ersatzreservisten und Marine-
Ersatzreservisten auf die verschiedenen Waffengattungen 2c. und Marinetheile. Auch
bezeichnet der Militärvorsitzende diejenigen Ersatzreservisten, welche ihrer Körperbeschaffen-
heit nach vorzugsweise übungsfähig sind (§ 117, 10).
Um diesen Pflichten genügen zu können, darf er den Brigade-Adjutanten mit der
Führung der Vorstellungslisten im Aushebungstermine beauftragen.
Auf den Zivilvorsitzenden und das bürgerliche Mitglied der Ober-Ersatzkommission finden
die Bestimmungen des § 64, 3 und 5 sinngemäße Anwendung.
Den im Namen der Ober-Ersatzkommission zu führenden Schriftwechsel hat der Militär-
vorsitzende im Einverständniß und unter Mitzeichnung des Zivilvorsitzenden zu besorgen.
Die Mitglieder der Ober-Ersatzkommission haben gleiches Stimmrecht, ihre Beschlüsse
werden mit Stimmenmehrheit gefaßt.
Dem Militär= und Zivilvorsitzenden verbleibt die Pflicht, etwaige ungesetliche Ent-
scheidungen zur Kenntniß der vorgesetzten Ersatzbehörden zu bringen.
Wo nur die ständigen Mitglieder an der Beschlußfassung theilnehmen, ist bei
Meinungsverschiedenheit die Angelegenheit der Ersatzbehörde dritter Instanz zur Ent-
scheidung vorzutragen.
Für unaufschiebbare vorläufige Maßregeln ist die Stimme des Militärvorsitzenden
maßgebend.
N. M. G. 8 30,.
Die Listen und Verhandlungen werden nur von den ständigen Mitgliedern unter-
zeichnet.
Abgesehen von den nach dem Gesetze zulässigen Zurückstellungen (§ 29, 1 bis 5), unter-
liegen die Beschlüsse der Ersatzkommission der Revision und endgültigen Entscheidung
der Ober-Ersatzkommission. Auch müssen derselben alle, sei es im ersten, zweiten oder
dritten Militärpflichtjahre, von der Ersatzkommission unbegründet befundenen Reklama-
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