Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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verbundenen Töchterkasse, den k. Reichsrath und Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Dr. Ferdi- 
nand von Haubenschmied, Excellenz, seinem allerunterthänigsten Gesuche willfahrend 
unter wohlgefälliger Anerkennung seiner langjährigen und ersprießlichen Dienstleistung der 
Funktion des stellvertretenden Vorstandes des allgemeinen Unterstützungsvereines für die 
Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und der hiemit verbundenen Töchterkasse allergnädigst 
zu entheben geruht. 
Zugleich haben Allerhöchstdieselben den k. Ministerialrath Ferdinand Freiherrn von 
Raesfeldt zum stellvertretenden Vorstand des Verwaltungsrathes des allgemeinen Unter- 
stützungsvereines für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und der hiemit verbundenen 
Döchterkasse allerhuldvollst zu bestimmen geruht. 
München, den 16. November 1889. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath von Bauer. 
  
Nr. 18,539. 
Bekanntmachung, die Einreihung der Stadtgemeinde Kulmbach in die Klasse der den Kreis- 
verwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Rriegsministerium. 
Inhaltlich einer Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 15 v. lfd. J. 
(Seite 339) wird die Stadtgemeinde Kulmbach vom 1. Jannar 1890 an in die Klasse 
der den Kreisverwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte eingereiht werden. 
Demgemäß ist zu gedachtem Zeitpunkte in Anlage 1 der Wehrordnung für das König- 
reich Bayern vom 19. Jannar 1889 (Beilage zum Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 8) 
bei den Verwaltungs= bezw. Aushebungsbezirken des Landwehrbezirks Bayrenth der 
Magistrat Kulmbach, und zwar an letzter Stelle, einzuschalten. 
München, den 16. November 1889. 
Frhr. v. Feilizsch. v. Peinleth. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
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