Full text : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

146  11.  Abth.  8.  23.  Shilmefen.

7)  auf  die  Uebernahme  de8  beweglichen  Schuleigenthumzg
beim  Sofort  änzuzeigenden  Todesfalle  eines  Schullehrers,
nöthigenfallg  u  ‚Andaltung  der  Hinterbliebenen  zur
Herausgabe  der  der  Schule  gehörigen  Gegenftände  nad)
dem  Inpentarium,

8)  auf  Sorge  für  Zahlung  der  Einjegungskoften  de  neuen
Schullehrerd  Seitens  des  Schuliprengel®  und  die  unenteldliche
  Beifuhr  feiner  Effekten,  welche  da,  wo  preußi-Ähes
  Landrecht  gilt,  gefordert  werden  kann  (Th.  II.  Zit.
12  8.  39  #f.),

9)  anf  Entgegennahme  der  Wünfjche,  Bitten  und  Vorfchläge
der  Gemeinbeangehörigen  in  Schulangelegenheiten,

10)  auf  Erwägung  und  DBerathung  alles  Ddesjenigen,  was
nad)  den  örtlichen  Berhältniffen  zur  Verbeflerung  und
zum  Nuten  der  Ortsichulen  gefchehen  fan.

11)  auf  Würdigung  und  Vorlage  der  Gejuche  um  Dispenac
  vom  Werktagsjchulbejuche  an  die  Diftriktsichulbe-Örde,

  |

12)  auf  Beauffichtigung  des  LXehrerperfonal®  bezüglich  ihres
Dienstes  und  ihres  Betragens  in  und  außer  der  Schule
und  Berichterjtattung  an  den  Dijtriftsichulinipeftor  in
bedeutenderen  yällen,

13)  auf  Erftattung  de8  jährlichen  Hauptfchulbericht  an  die
Diitriftsfchulinspeltion,

14)  auf  Herjtellung  und  Evidenthaltung  der  Gehaltsfafftionen
und  der  Schulitatiltif  nad)  Maßgabe  der  M.-E.  vom
12,  Oftober  1832  Döl.  Bd.  IX.  ©.  1471  und  vom
7.  Zebruar  1836  ibid.  ©.  1490.

e)  Shulhausbauten.

Das  Verfahren  in  Schulhausbanfachen  ift  im  Allgemeinen
dasjelbe,  wie  bei  Gemeinde-  und  StiftungSbauten.  Ueber  das
Verfahren  bei  Gejuchen  um  Unterftüßung  aus  Kreisfondg  zu
Schulhausbauten  finden  fid)  Regierungsvorichriften  im  Kr.-A.-Bl.
von  Oberfranken  1864  Seite  687  ff.  Programme  für  den
Neubau  von  Meßner-  und  Schulhäufern  enthalten  die  Kr.-N.-Bl.
  vom  Jahre  1855.

Ueber  die  bei  Erbauung  von  Schulhäufern  im  Syntereffe
der  Sefundheitspflege  insbejondere  zu  berücfichtigenden  Momente
  }.  die  in  der  Unmmerfung  zu  Seite  145  citirten  Beftimmungen.