Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

Die  schweizerische  Eldgenossenschafl  gegründet.  247

Die  schweizerische  Eidgenossenschast  gegründet  (1308).

Der  ermordete  König  hatte  besonders  eifrig  darnach  getrachtet,  die
Leute  im  schweizerischen  Alpengebirge  an  sich  zu  bringen;  denn  er  erkannte
  die  Wichtigkeit  dieses  Landes  als  Eckstein  gegen  Frankreich  und
Italien  recht  wohl  und  als  tüchtiger  Kriegsmann  schägtte  er  das  alemannische
  Fußvolk  wie  sein  Vater,  der  sich  ausgesprochen  hatte,  mit  40,000
Fußgängern  und  4000  Reitern  aus  Alemannien  wolle  er  der  ganzen
Welt  die  Schlacht  anbieten;  denn  die  Natur  jener  Thäler  und  Berge
hatte  dafür  gesorgt,  daß  die  altdeutsche  Kriegsweise  dort  erhalten  blieb.

Albrecht  hatte  vicles  ererbt  und  vieles  erworben  in  diesen  Gegenden,
  und  es  brauchte  nur  noch  einige  Schritte,  bis  seine  Herrschaft  abgerundet
  war.  Thurgau,  Zürichgan,  Aargau,  Zug,  Freiburg  und  Luzern
gebörten  ihm;  als  Schirmvogt  von  Säckingen  war  er  Oberherr  von
Glarus,  als  Schirmvogt  von  St.  Gallen,  Bisthum  Chur  und  Kloster
Einsiedeln  war  er  in  diesen  Stiftslanden  Oberrichter  und  Pannerherr;
in  Schwyz  und  Unterwalden  hatte  er  Landvogtrechte,  überdies  Herrschaften
  und  Güter;  dagegen  sind  die  Rechte  Habsburgs  in  Uri  noch
nicht  binlänglich  aufgehellt.  Von  diesen  drei  Ländern  ging  ein  Widerstand
  aus,  dessen  Veranlassung  und  Umfang  wir  nicht  mehr  bestimmen
können;  denn  was  die  Schweizer  erzählen,  ist  Volkssage,  durch  lange
Feindseligkeit  gänzlich  verunstaltet,  und  gleichzeitige  Geschichtschreiber
haben  wir  über  jene  Ereignisse  keine.  Wir  lassen  demnach  die  Geschichte
von  Tell,  Melchthal,  Walter  Fürst  und  Staufacher  der  Poesie  und  Sagengeschichte
  und  begnügen  uns,  die  Punkte  herauszustellen,  die  unbestritten
bleiben  müssen.  Obwohl  kein  Geßler  auf  der  Burg  bei  Küßnacht  geschichtlich
  erwiesen  ist,  so  haben  jedenfalls  Adelige  des  Königs,  mögen
diese  Vögte  gewesen  sein  oder  nicht,  das  Landvolk  durch  Uebermuth  erbittert;
  dies  war  bei  der  damals  überhandnehmenden  Entartung  des
Adels  allbereits  an  der  Tagesordnung.  Noch  gewisser  ist,  daß  die  Landgemeinden
  in  den  Bergen  die  Wirren  der  Zeit  so  gut  benutzt  hatten  als
die  Fürsten;  als  kein  Kaiser  die  Rechte  des  Reiches  wahrte,  die  Adeligen
sich  für  oder  gegen  die  Hohenstaufen  oder  in  eigenen  Fehden  schlugen,
als  selbst  die  beiden  Habsburger  Linien  einander  bekriegten,  nahmen  die
Städte  im  damaligen  Oberdeutschland  (so  nennt  es  noch  der  Schweizer
Tschudi  im  sechszehnten  Jahrhundert)  z.  B.  Zürich  und  noch  mehr  Bern
die  Gelegenheit  wahr  sich  jeder  Oberherrlichkeit,  die  doch  keinen  Schutz,
sondern  nur  Lasten  im  Gefolge  hatte,  zu  entziehen,  was  um  so  leichter
anging,  als  Schwaben  keinen  Herzog  von  Burgund,  keinen  Reichsstatthalter
  mehr  hatte.  Das  gleiche  thaten  die  Bauern,  voran  die  Schwyzer,
welche  bereits  zweihundert  Jahre  mit  dem  Kloster  Einsiedeln  in  einem
Streite  wegen  Wäldern  und  Alpen  kagen;  Zürich  hatte  sich  an  ihnen