etz- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M I.
München, den 14. Januar 1890.
ZInhalt:
Bekanntmachung vom 27. Dezember 1889, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Jannar 1876 über das
Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betr. — Aelannt-
machung vom 1. Jannar 1890, Nachtragsverzeichuß höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeug-
nissen über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, betr. —
Bekanntmachung vom 4. Jannar 1890, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden
Beträge für das Jahr 1890 betr. — Hofdienst- Nachrichten. — Hofstitel-Verleihung. — Ordens-Verleihungen. —
Königlich Allrhöchste 1950 bete e zur Annahme fremder Dekorationen. — K. b. Generalkonsulat für das
Großherzogthum Oldenburg und die freie Hansestadt Bremen. — Notiz.
Nr. 20013.
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht
an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend.
K. Staatsministerium der Justiz, K. Staatsministerium des Innern und
K. Staatsministerium des Innern für Rirchen= und Schulangelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wurde im Vollzuge der Bekanntmachung vom 28. Juni
1876 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1876 S. 387 ff.) an Stelle des mit Tod ab-
gegangenen Kommerzienrathes und Fabrikanten Johann Michael Gerdeißen in München
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