Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

etz- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
M I. 
München, den 14. Januar 1890. 
  
ZInhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Dezember 1889, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Jannar 1876 über das 
Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betr. — Aelannt- 
machung vom 1. Jannar 1890, Nachtragsverzeichuß höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, betr. — 
Bekanntmachung vom 4. Jannar 1890, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden 
Beträge für das Jahr 1890 betr. — Hofdienst- Nachrichten. — Hofstitel-Verleihung. — Ordens-Verleihungen. — 
Königlich Allrhöchste 1950 bete e zur Annahme fremder Dekorationen. — K. b. Generalkonsulat für das 
Großherzogthum Oldenburg und die freie Hansestadt Bremen. — Notiz. 
  
Nr. 20013. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht 
an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend. 
K. Staatsministerium der Justiz, K. Staatsministerium des Innern und 
K. Staatsministerium des Innern für Rirchen= und Schulangelegenheiten. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wurde im Vollzuge der Bekanntmachung vom 28. Juni 
1876 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1876 S. 387 ff.) an Stelle des mit Tod ab- 
gegangenen Kommerzienrathes und Fabrikanten Johann Michael Gerdeißen in München 
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