Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

etz-  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

M  I.

München,  den  14.  Januar  1890.

 

ZInhalt:
Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1889,  den  Vollzug  des  Reichsgesetzes  vom  11.  Jannar  1876  über  das
Urheberrecht  an  Mustern  und  Modellen,  hier  den  gewerblichen  Sachverständigen-Verein  betr.  —  Aelanntmachung

  vom  1.  Jannar  1890,  Nachtragsverzeichuß  höherer  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
  über  die  wissenschaftliche  Besähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind,  betr.  —
Bekanntmachung  vom  4.  Jannar  1890,  die  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung  zu  vergütenden
Beträge  für  das  Jahr  1890  betr.  —  Hofdienst-  Nachrichten.  —  Hofstitel-Verleihung.  —  Ordens-Verleihungen.  —
Königlich  Allrhöchste  1950  bete  e  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.  —  K.  b.  Generalkonsulat  für  das
Großherzogthum  Oldenburg  und  die  freie  Hansestadt  Bremen.  —  Notiz.

 

Nr.  20013.

Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Reichsgesetzes  vom  11.  Januar  1876  über  das  Urheberrecht
an  Mustern  und  Modellen,  hier  den  gewerblichen  Sachverständigen-Verein  betreffend.

K.  Staatsministerium  der  Justiz,  K.  Staatsministerium  des  Innern  und
K.  Staatsministerium  des  Innern  für  Rirchen=  und  Schulangelegenheiten.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  wurde  im  Vollzuge  der  Bekanntmachung  vom  28.  Juni
1876  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  von  1876  S.  387  ff.)  an  Stelle  des  mit  Tod  abgegangenen
  Kommerzienrathes  und  Fabrikanten  Johann  Michael  Gerdeißen  in  München

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