Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

  
  
  
  
  
  
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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag. Betrag 
1 
II. Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsguellen. 
1 Rente aus Kreisfonds für Förderung landwirthschaft- 3 
licher Interessen . . . . . 4300L. 
2 Nente aus dem Maximilians-Hilfsfonde behufs Ver- 
leihung von Unterstützungen in außerordentlichen Noth- # 
fällen 5 000— 
1 Summa Cap. III 9 300— 
IV. Kreisumlage zu 24,3 Prozent 
von der Steuerprincipalsumme von 3 894 042 M. 30 —J nach 
Abzug von 2% für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage i 
von 927 — 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre 50 000 
Summa der Kreis-Einnahmen369 0%% 
l 
Nr. 7218. 
Bekanntmachung, die Bezüge der Bauassisteuten neuerer Ordnung betreffend. 
Kgl Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter'm 10. ds. Mto. Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die Bezüge und Diäten
	        
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