Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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bis 50 Gramm einschließlich 3 Pf. 
über 50 bis 100 „ „ 5 „ 
„ 100 „ 250 „ „ 10 „ 
„ 250 „ 500 „ » 20« 
500»1000» » 30« 
XXV. Für Drucksachen 
nach und von Oesterreich-Ungarn und dem Auslande sind 
die bezüglichen besonderen Bestimmungen maßgebend. 
München, den 3. Juni 1890. 
Frhr. v. Trailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Statt dessen: 
der k. Ministerialrath v. Bever. 
  
  
Nr. 2419lI. 
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und 
Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
.Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Teußern. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im bayerischen Staatsdienste vorbe- 
haltenen Stellen (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 30 von 1887) sind bei lir. A „Staats- 
Ministerium des K. Hauses und des Aeußern“, Ziffer 3, lit. a „Staatseisenbahnverwaltung, 
Bodenseedampfschifffahrt und Ludwig-Donau-Main-Kanal“ als neue Stellen einzuschalten 
Oberbureaudiener (hinter Generaldirektionsdiener), 
Thurmwärter (hinter Bureaudiener), 
Stationswärter (hinter Matrosen). 
München, den 4. Juni 1890. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Statt dessen: 
der k. Ministerialrath von Bever.
	        
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