Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Beilage V. 
K. Humanistisches Gommnalsium J. 
Gymnasial-Absolutorinm. 
Franz N., 
Sohn des Fabrikdirektors Herrn VW. V. zu W., Bezirksamts W., geboren am . . . ... 
zu W. Konfession, welcher im Jahr das Absolutorialzeugniß des K. Real- 
gymnasiums in W. erhalten hat und mit höchster Entschließung des K. Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vtvrv. ar auf sein 
Ansuchen zur Ablegung der humanistischen Ergänzungsprüfung gemäß § 40 Absatz 8 der 
Schulordnung dem hiesigen humanistischen Gymnasium zugewiesen wurde, hat sich zu diesem 
Zwecke der im Juni und Juli d. Js. abgehaltenen schriftlichen und mündlichen Absolutorial- 
prüfung mit Beschränkung auf die lateinische und griechische Sprache unterzogen und ist 
nach dem Ergebnisse derselben mit Berücksichtigung der in seinem Realgymnasialreifezeugnisse 
aufgeführten sonstigen Leistungen für befähigt zum Uebertritt an eine Hochschule erklärt worden. 
Von seinen schriftlichen Prüfungsarbeiten zeugt namentlich die griechische von guter 
Auffassung und klarem Verständnisse des gegebenen Textes; auch seine lateinische Arbeit hat 
befriedigt. Im Mündlichen waren seine Leistungen in beiden Sprachen genügend und hat 
ihm namentlich die Uebersetzung des noch nicht gelesenen lateinischen Prosaikers keine er- 
heblichen Schwierigkeiten bereitet. 
Im Einzelnen lassen sich seine Kenntnisse nach den in der Prüsung gegebenen Proben 
folgendermaßen bezeichnen: 
in der lateinischen Sprache genügend 
in der griechischen Sprache gut. 
,gam 14. Juli 189. 
Der K. Minilterialkommilsär Der K. Rektor 
(. S.)
	        
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