B. Zentralmittelbehörden (Zwischen- oder Provinzialbehörden). 991
und 148 (d. h. Direktoren, Professoren, Oberlehrer usw,), alle übrigen haben
weit über 200 unter sich, sehr viele über 300, nahezu 400; manche Provinzen
haben nur einen einzigen Provinzialschulrat für das höhere Schulwesen, welcher
292, 297, 303 Untergebene hat!
Sehen wir uns in einigen andern Staaten um!
In Bayern sind ca. 10671!) Gymnasiallehrer, Professoren und Rektoren
und 12 Aufsichtsbeamte im „obersten Schulrat“. In Württemberg kommen
auf je einen technischen Referenten etwa 11 Rektoren und 180 Oberlehrer, wobei
die seminaristisch gebildeten mitgezählt sind. In Baden gibt es 5 Oberschulräte
und ca. 480 diesen untergebene Direktoren und höhere Lehrer. In
Braunschweig werden die Personalien von sämtlichen Oberlehrern, die ca. 150
betragen, von einem Schulrat bearbeitet, der zugleich Gymnasialdirektor ist.
In Sachsen-Weimar unterstehen ca. 88 höhere Schulbeamte einem Referenten
im Departement des Kultus, in Oldenburg ebenso deren 82 dem einen
Dezernenten, in Anhalt sind 7 Direktoren, 72 Oberlehrer (Professoren),
12 Hilfslehrer und Kandidaten, 14 technische Lehrer, 15 Vorschullehrer, im
ganzen 120 unter einem Dezernenten. — Das sind allerdings viel weniger als
bei uns in Preußen, weniger als in Österreich, oft auch noch zu viel, wie in
Württemberg. Indessen weit übertroffen werden alle diese Zahlen von der
Zahl der höheren Lehrer (Rektoren, Oberlehrer, Hilfslehrer, Kandidaten), die
dem einen Rat im Ministerium des Königreichs Sachsen unterstehen, wo
es bekanntlich keine Provinzialbehörde gibt: es sind ca. 1090 ausschließlich der
technischen Lehrer.
Man sieht den großen Notstand, welcher hier fast überall, am meisten in
den Großstasten, besonders in Preußen, am auffallendsten im Königreich
Sachsen, herrscht. Das hat man natürlich immer empfunden, oft ausgesprochen
und um Abhilfe gebeten, aber die finanziellen Quellen, welche
sich militärischen Zwecken bereitwilligst erschließen, sind für andere Bildungsaufgaben
leider fast immer gesperrt.
Es blieb so vielen Staaten nichts anderes übrig als in vielen Fällen eben
mit den in verschiedenen Zeitfristen abzugebenden Berichten sich zu begnügen,
um über den Zustand ihrer höheren Schulen und die Qualifikation der
Oberlehrer sich einigermaßen auf dem Laufenden zu erhalten.
Es mag ja sein, daß in andern Verwaltungszweigen, in dem der Forstwirtschaft,
des Baufaches usw., wo es sich mehr um Sachen handelt, eine
schriftliche Berichterstattung, natürlich eine objektiv gehaltene, am Platze sei,
um den vorgesetzten Behörden eine Richtschnur zu geben. Aber im Schulwesen,
dem höheren wie dem niederen, ist das Objekt stets lebendes Menschenmaterial,
wie beim Militär. Und was würde man sagen, wenn jahrelang der
Brigade- oder Divisionskommandeur sich nur auf die schriftlichen Berichte der
I) E. Brand, Statistisches. Blätter f. bayer. Gymnasialschulwesen 1905, S. 214 ff. Die
Lehrer am Königl. Kadettenkorps in München sind hier mitgerechnet.
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