Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

Unfall  und  Krankenversicherung  —Versicherungsgesellschaften.

Unfall=  und  Krankenversicherung.  Bekanntmachung,
  den  Vollzug  des  Krankenversicherungsgesetzes
  betr.

Durchschnittiicher  Tagelohn.  S.  624
Nassenstaim.  S.  629  630.
Abänderung  des  Stalnts.
Rassenorgane.  S  61.
Werthpapiere.  S.  631.

Nachweisungen  und  Nechnungsführungen.  S.  632.
GErrichtung  gemeinsamer  Orlelankenlassen  für

mehrere  Gemeinben.  S.  632.

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.  630

Anssicht  auf  die  Ortslrankenlassen.  S.  633.

Aatassennerbände.  S.  633.

Auflösung,  Ausscheidung  und  Schlichung.
°2im————

—  D.  (zemeinsame  Bestimmunuen  für  die  Ge
meinde  Krantenversicherung  und  für  dir
Orts  Nrankenlüussen.  S  635.

Au  und  Abmeldung  der  versicherungspflichtigen

Personen.  Z.  635

BActriebs-(Fabrik)üraulenkassen.  S.  635

bis  639.

–.
Grrichtung  der  Nasse.  S.  635—037.
Ausstellung  des  Kassenstatme.  S  6337.
Acaufsichtigung  der  Nasse.  S.  637.
llebernahme  der  Nassenverwallung  durch  die  Aussichtebchörde
  S.  637  638.
Auflösung  und  Schließung  S.  638—639.

Aau-Rrankenlassen.  S.  639—  640.
Errichlung  und  Statut.  S.  630—640.

Besondere  Bestimmungen  für  Betriebe  und  Bauten
des  Staates.  S.  640.

6.

II.  Verhältnuiß  der  Knappschaftsklassen  und
der  eingeschriebenen  und  anderen  Hilfskassen  zur
Krankenversicherung  S.  640  611.

!  Schluß-,  Sltraf=  und  liebergangsbestimmungen.
  S.  611.

—  Aeltere  Rrankenkassen  mil  Beitragspflicht.  S.  641.

Anlage,  enthaltend  die  ECutwürfe  von  Sta

luten:

1.  für  eine  Orts-Krankenkasse.  S.  643  676.

2.  für  eine  Betriebs  (Fabrik  )KKrankenlassc.
.  676  493.

.Bekanntmachung,  die  Krankenversicherung  der  in
den  Betrieben  der  k.  bayer.  Straßen=  und  Flußbauämter
  beschäftigten  Personen  beir.  700.

Erstreckung  des  Versicherungszwanges  auf  alle
dort  gegen  Gehalt  oder  Lohn  beschäfligten  Bauschreiber,
  Banzeichuer,  Burcandieuer  und  Haus
meister.  700.

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—

Unfall=  und  Krankenversicherung.
—  Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  den  Vollzug
  der  §§  44,  33  und  84  des  Krankenversicherungsgesetzes
  beir.  719—720.
Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  Unfallversicherung
  bei  dem  staatlichen  Tiefbau
betr.  755—756.
Bekanntmachung,  Vollzug  des  Bauunfallversicherungsgesetzes
  vom  11.  Juli  1887  betr.
939—940.
Unterbeamtenstellen.
wärter“.
Unterrichtsanstalten.  Siehe  „Lehranstalten“.
Untersuchungsanstalten  für  Nahrungs=  und
Genußmittel;  Königlich  Allerhöchste  Verordnung.
  435—437.

Siehe  „Militäran-V.



Verdienstorden  der  „Bayer.  Krone“  und  vom
„heil.  Michael“.  Siehe  „Ordensverleihungen“.

Verehelichung.  Gesetz,  Heimath,  Verehelichung
  und  Aufenthalt;  hier  Abänderung  des
Gesetzes.  51—54.

Verkehrsanstalten.

—  Bekanntmachung,  die  Aufnahme  in  den  Dienst
der  k.  Bayer.  Verkehrsanstalten  betr.  721
bis  724.

Verkehrsordnung.

—  Bekanntmachung,  die  Einführung  der  Verkehrsordnung
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
in  Bayern  betr.  759—850.  Siehe  auch
unter  „Eisenbahnen“.

Vermögeusstand  des  Militär-,  Wittwen-  und
Waisen-Fonds,  dann  des  Invaliden=  und  des
Militär-Milden-Stiftungs-Fonds  für  das  Etatsjahr
  1890/91.  5—7.

Versicherungsanstalten;  hier  die  Schiedsgerichte
  derselben.  272.  730.

Versicherungsgesellschaften;  Abschließung
von  Verkrägen.  (Art.  134  des  Poleizeistrafgesetzbuches).
  29—30.

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