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Uns ein tiefempfundenes Bedürfniß, den Lieben und Getreuen Unsere Anerkennung hiedurch zum
Ausdrucke zu bringen.
Wurde zunächst für den ordentlichen Staatshaushalt auf die Dauer von drei Finanzperioden
Sorge getragen, so hat der Landtag in ersprießlicher Thätigkeit bei wichtigen gesetzgeberischen Arbeiten
und bei vielen dem Lande zum Wohle gereichenden Schöpfungen mitgewirkt.
Dank der günstigen Finanzlage war es möglich, erhebliche Erleichterungen für die Steuer-
pflichtigen eintreten zu lassen und zugleich neue Verkehrsmittel in umfassendster Weise zu schaffen,
der Landwirthschaft, dem Handel und dem Gewerbe unterstützend zur Seite zu stehen und den
Ansprüchen des idealen Lebens durch Willigung reichlicher Mittel zu willfahren.
Den Ausbau der bestehenden und die Schaffung einer Anzgahl neuer Schienenwege, die Zu-
wendungen aus der Staatskasse für die Förderung der landwirthschaftlichen Interessen, die Er-
richtung größerer Hafenanlagen, die Bewilligung von Mitteln zur rascheren Förderung der Fluß-
correktionen, den Bau eines neuen Gewerbemuseums, die Zuschüsse für Kunst und Wisseuschaft,
sowie die Ermöglichung der Erbauung eines neuen Nationalmuseums begrüßen Wir als wichtige
Faktoren und Einrichtungen, die dem Gesammtwohle des Landes zum Nutzen dienen.
Zu besonderem Danke erachten Wir Uns veranlaßt, daß die Kammern des Landtages in
opferwilliger Erkenntniß Unseren Wünschen hinsichtlich der Verbesserung der Lage des Beamten-
standes und der Lehrerschaft entgegengekommen sind.
Die sich festigende friedliche Gestaltung der inneren Verhältnisse und sachliche Beurtheilung aller
Fragen, welche die Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung bilden, hat Unserem Herzen
wohl gethan.
Möge die Landesvertretung auch fernerhin Unseren warmen Bestrebungen, das Wohl Unseres
heißgeliebten Bayernlandes und das Gedeihen des Deutschen Reiches zu fördern, kräftig zur Seite
stehen, dann wird mit Gottes Hilfe nur Segen daraus ersprießen. In dieser Hoffnung und festen
Zuversicht schließen Wir die gegenwärtige Versammlung und entbieten Wir den Lieben und
Getreuen die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
Gegeben zu München, den 28. Mai 1892.
Luitpoldy,
Drinz von Gayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
rhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Teonrod. v. Safferling. Dr. v. Mäller.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Regierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Rasp.