Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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8 5. 
Zur Deckung des Bedarfes der Staatsschuldentilgungs-Anstalt werden nachstehende 
Dotationen bestimmt: 
J. 
Für die allgemeine (alte und neue) Staatsschuld. 
1. Zinskassa. 
Zur Bestreitung der Verwaltungskosten und zur Verzinsung aller Gattungen der all- 
gemeinen Staatsschuld im Gesammtbetrage von 8 537 160 .& (acht Millionen fünfhundert- 
siebenunddreißigtausend einhundertsechzig Mark) sind 
a) 3 050 „X Fristen= und Verzugszinsen aus den Kaufschillingen der von der 
Militärverwaltung auf Grund des Art. 3 der Gesetze vom 28. Februar und 
14. August 1880 an die Finanzverwaltung überwiesenen Realitäten, 
b) 9 120 JX übrige Aktivzinsen, 
c) 8524 990 JNX aus dem Reinerträgnisse des Malzausschlages 
zu verwenden. 
2. Tilgungskassa. · 
anTilgungdcrallgemeinenaltcnStaatsschuldistjährlicheinBctragvon«150000.-lä 
undzanilgnngdesPrämicnanlehenscinfolchcrvon1675500-J-,sohiuimGanzcn 
dieSmumcvon1,825500--thtleisten,undzwar: 
a)85600-XLAblieferuugenzanilguugdesBorschußkrediteöfiiraußcrordcntlichc 
Bedürfnisse des Heeres gemäß Art. 3 der Gesetze vom 28. Februar und 
14. August 1880, 
b) 1739 900 JM Zuschuß aus dem Reinerträgnisse des Malzaufschlages. 
II. 
Eisenbahnschuld. 
Der zur Bestreitung der Verwaltungskosten und zur Verzinsung der Eisenbahuschuld 
erforderliche Bedarf im Voranschlage von 38 931 840 A. ist aus dem mit 37 7565 381 M. 
veranschlagten Reinertrag der Bahnrente und durch einen Zuschuß von 1176 459 M aus 
dem Reinerträgnisse des Malzaufschlages jährlich zu leisten. 
III. 
Für die Grundrenuten-Ablösungskassa. 
Aus den Malzaufschlagserträgnissen ist 
a) zur Ergänzung des wirklichen Bedarfes für die Verzinsung der in Folge der 
Gesetze vom 4. Juni 1848 und vom 28. April 1872 bestehenden Grundrenten- 
Ablösungsschuld ein voranschlägiger Betrag von 441 080 J4, 
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