thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

14

3.  Grundsteuer  der  Besitzungen  in  der

Steuergemeinde  Röthenbach  122  fl.  45  kr.  —  hl.
4.  Grundsteuer  der  Besitzungen  in  der

Steuergemeinde  Krummenaab..  —  fl.  297,  kr.  —  hl.
5.  Fischwassersteuer  .—  fl.  5  6#  kr.  —  hl.

)  Reallasten:

1.  an  die  Pfarrcuratie  Premenreuth:
a)  Zehentfirum  z  15  fl.  —  kr.  —  hl.  jährlich
6)  12  bayerische  Klafter  weiches  Scheitholz

  sammt  Astholz  und  Streu,

7)  zwei  4  spännige  Fuder  Rechstreu.

2  an  den  katholischen  Schullehrer  zu

Premenreuth:

a)  Neujahrssinggele  .  1  fl.  10  kr.  —  hl.
O)  vier  bayerische  Klafter  Sheithoh,
V)  ein  Schleißbaum,
H  ein  Fuder  Rechstreu.

E.  Schulden.
Auf  dem  vorstehenden  Gesammtfideicommißgute  haften  in  der  Eigenschaft  als  Fideicommiß-Schulden

  I.  Classe  nachstehende  Schuldposten  in  der  beigefügten  Reihenfolge:

Zur  I.  Stelle:  33,000  fl.  (mit  Worten  dreiunddreißigtausend  Gulden)  Restschuld  an
einem  zu  41  Proc.  verzinslichen  Darlehenscapital  des  Stadtmagistrats
Welden  zu  36,000  fl.  (mit  Worten  sechsunddreißigtausend  Gulden)  laut
Schuldbrief  vom  1.  und  31.  Mai  1872,  mit  halbjährigen  Zinsraten
und  jährlicher  Capitalsrückzahlung  von  1000  fl.,  nebst  einer  unverzinslichen
  Zinsen=  und  Kostencaution  von  3300  fl.  (mit  Worten  dreitausenddreihundert
  Gulden)  für  den  genannten  Stadtmagistrat  Weiden.

Zur  II.  Stelle:  13,400ffl.  (dreizehntausend  vierhundert  Gulden)  und  zwar  600  fl.  zu  500,
4050  fl.  zu  44  00  und  8750  fl.  zu  40|0  verzinsliches  Capital  der
freiherrlich  von  Reitzenstein'schen  Familienpräbendenstiftung,  von  Seite
der  Stiftung  unkündbar  mit  jährlicher  Gesammtverzinsung  von  562  fl.  15  kr.