Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

K 15. 187 
Kopf, dessen Einschnitt weggefeilt ist, geschützt. Die Kanten des Stabes sind unten gegen 
den Schraubenkopf nach allen Seiten abzurunden. 
Die Länge des Handgriffes vom Ende der Eintheilung an gerechnet soll nicht unter 
18 cm betragen. 
Von 0 bis 51 darf der Abstichstab eine Eintheilung nicht tragen; von 51 aufwärts 
findet die Eintheilung von Liter zu Liter statt. Jeder Stab trägt die laufende Nummer 
des Gefäßes, zu welchem er gehört. 
84. 
Aichung und Fehlergrenze. 
Die Aichung der Miilchgefäße und der Abstichstäbe has unter Beachtung der in der 
Instruktion für Flüssigkeitsmaße gegebenen Vorschriften zu erfolgen; insbesondere darf zur 
Aichung erst dann geschritten werden, nachdem die Gefäße gehörig angenetzt und die hölzernen 
einige Zeit in diesem Zustande verblieben sind. 
Die Aichung der Milchgefäße, zu welcher nur Aichkolben und Flüssigkeits-Normale 
verwendet werden dürfen, hat in der Weise zu geschehen, daß zunächst der Raumgehalt des 
Gefäßes mittels der größtmöglichen Normalmaße in Liter bestimmt und die Marken für 
die Stifte beziehungsweise Nägel angezeichnet werden. 
Sodann wird der Abstichstab behutsam in der Mitte des Gefäßes senkrecht ein- 
gestellt und an demselben der Wasserstand, welcher sich entsprechend dem durch den Stab 
verdrängten Wasservolumen höher stellen wird, bezeichnet. Das Gefäß wird hierauf ent- 
leert und nun zur Eintheilung des Abstichstabes in Stufen von 5 zu 51 mittels des 5 1 
Normales geschritten. 
Die letzte Eintheilungsmarke muß mit der bei der Raumgehaltsbestimmung des Ge- 
säßes am Abstichstabe bezeichneten Marke zusammenfallen. 
Die 51 Stufen auf dem Stabe werden schließlich mittels des Zirkels in fünf gleiche 
Theile getheilt. 
Die Aichfehlergrenze wird auf ½00 des Raumgehaltes des Gefäßes festgesetzt. 
Für alle Striche des Abstichstabes beträgt sie bei Gefäßen bis 40 1 0,2 l; bei größeren 
Gefäßen beträgt dieselbe innerhalb eines jeden vollen oder ongesangenen, für sich zu be- 
trachtenden Naumes von 40 l, vom Nullpunkte angefangen, 0,2 l. 
8 5. 
Bezeichnung und Stempelung. 
Bei den Milchgefäßen aus Blech ist auf eine aufsgelöthete Messingplatte von 
mindestens 3 cmm Breite und 4 cm Höhe, deren Zugehörigkeit zum Gefäße durch einen zu
	        
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