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stempelnden Zinntropfen zu sichern ist, bei den Gefäßen aus Holz auf die äußere Wand-
fläche, in der Nähe des oberen Randes von oben nach unten aufzuschlagen, beziehungsweise
aufzubrennen:
1. Die laufende Nummer des Gefäßes,
2. der Naumgehalt desselben in ganzen Litern,
3. der Stempel des Aichamtes mit der Jahreszahl, dann
4. links vom Stempel der Buchstabe N. und rechts von demselben der Buchstabe G.
(d. i. Milchgefäh).
Bei den Milchgefäßen aus Blech ist ferner die Verbindung des Bodens mit der
Wandfläche an der Löthfuge der letzteren durch einen zu stempelnden Zinntropfen zu sichern,
wogegen bei den Milchgefäßen aus Holz die innere Bodenfläche mit dem Aichstempel zu ver-
sehen ist.
Auf den Abstichstab wird als Ende der Eintheilung der Raumgehalt des Gefäßes
aufgebrannt; darüber folgt der Stempel des Aichamtes mit der Jahreszahl und am oberen
Ende des Stabes die Nummer des Gefäßes, zu welchem derselbe gehört.
Die Eintheilungsmarken werden durch scharf eingebrannte Striche bezeichnet, welche bei
den Stufen von 101 die ganze Breite des Stabes, bei den Stufen von 51 dreiviertel
seiner Breite und bei den Stufen von 11 die halbe Breite des Stabes einnehmen.
Ueber die Bezeichnungen von je 10 Litern wird die entsprechende Zahl aufgebrannt.
Zum erstenmal geaichte Milchgefäße sind mit den dazu gehörigen Abstichstäben von
dem betreffenden Aichamte ohne Rücksicht auf die Form und auf das Material der
Gefäße fortlaufend von Nr. 1 beginnend zu nummeriren.
München, den 11. Mai 1893.
lgl. Normal-Hichungs-Rommission
v. Nies, k. Ministerialrath.
ofdienst-Machrichten. Malsen, zum k. Olberstkämmerer zu er-
hosdienst ich nennen, und ihm vom 1. Juni ds. Is. an
die Leitung des k. Oberstkämmerer-Stabes,
Iu Namen Seiner Majsessät des Königs. sowie die Führung der Geschäfte des k. Oberst-
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= ceremonienmeisters zu übertragen, ferner
pold, des Königreiches Bayern Verweser, unter'm 14. Mai ds. Is den Kammer-
haben Sich allergnädigst bewogen gesunden, junker und Legations-Rath, Eduard Grafen
unter'm 14. Mai ds. Is. den k. Kämmerer, von Montgelas, zum k. Kämmerer zu
Obersthofmarschall Ludwig Freiherrn von ernennen.